22. April 2021 / Aktueller Hinweis

Impfungen von Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen

Wichtige Informationen und Terminvergabe

Ab dem heutigen Donnerstag, 22. April, bis Freitag, 30. April, können sich jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von Pflegebedürftigen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh impfen lassen. Die pflegebedürftigen Personen dürfen nicht in einer Pflegeeinrichtung leben und müssen entweder über 70 Jahre alt sein oder eine Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Impfverordnung haben. Voraussetzung für alle ist, dass sie im Kreis Gütersloh wohnen.

Die Terminvergabe erfolgt über folgende E-Mailadresse: attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de

Hintergrund dieser Aktion sind die geringen Buchungen der priorisierten Jahrgänge. Dadurch stehen mehr Impfdosen zur Verfügung und das Impfzentrum startet nun mit den Impfungen dieser Kontaktpersonen. „Solange die Hausärzte und Gynäkologen nicht über genügend Impfstoff verfügen, ist das ein guter Weg, um die Impfungen dieser Personengruppen voranzubringen“, so Landrat Sven-Georg Adenauer.

Sobald zwei Kontaktpersonen angegeben werden, ist es wichtig, dass diese gemeinsam zum Impftermin kommen. Bei Kontaktpersonen von Schwangeren muss die Schwangere nicht mit zum Impftermin kommen. Bei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen muss die pflegebedürftige Person zum Impftermin mitkommen – sofern sie mobil ist und noch nicht geimpft wurde. Sie wird dann direkt mitgeimpft.

Wichtige Informationen für die betroffenen Kontaktpersonen findest Du hier.

Quelle: Kreis Gütersloh
Symbolbild: pixabay.com

 

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