13. April 2025 / Aktueller Hinweis

Ostermontag bleiben Läden geschlossen

Brötchen- und Blumenverkauf über die Ostertage

Brötchen- und Blumenverkauf über die Ostertage
Ostermontag bleiben Läden geschlossen

Ladengeschäfte, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Karfreitag und Ostersonntag für bis zu fünf Stunden öffnen. An Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben. Das regelt das Ladenöffnungsgesetz NRW.

Der Karfreitag, 18. April, ist ein sogenannter stiller Feiertag. Verboten sind beispielsweise Märkte, sportliche Veranstaltungen oder die Öffnung von Spielhallen. Mit unter das Verbot fallen alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sowie private Unterhaltungsveranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung. Dieses Veranstaltungsverbot gilt bis um 6 Uhr am nächsten Tag. Zwischen 6 und 11 Uhr, der Hauptzeit des Gottesdienstes, sind zudem Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art verboten.

Ansprechpartner für Ladeninhaber und Veranstalter sind die örtlichen Ordnungsämter

Quelle: Pixabay.de/ Alexas_Fotos

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