17. Mai 2019 / Allgemeines

Amerikanische Faulbrut gefährdet Bienenvölker

Faulbrut- Untersuchungsgebiet in Rietberg und Langenberg

Gütersloh. Bei einer Routineprobe hat die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh Faulbrutsporen bei einem Bienenstand im Bereich Rietberg-Mastholte nachgewiesen. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie ungefährlich, doch sie verbreitet sich schnell unter den Bienenvölkern und kann einen großen Tierverlust zur Folge haben. Um die Verbreitung der Krankheit im Kreisgebiet einzudämmen, hat die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung um den betroffenen Standort ein Untersuchungsgebiet im Umkreis von zirka zwei Kilometern eingerichtet. Es umfasst Teile der Stadt Rietberg und der Gemeinde Langenberg.

Die Amerikanische Faulbrut befällt die Brut von Bienenvölkern, sodass diese größtenteils absterben. Das hat zur Folge, dass das infizierte Bienenvolk immer kleiner wird und letztendlich nicht mehr die nötige Stärke aufweist, um zu überwintern. Die Seuche verbreitet sich schnell, insbesondere wenn mehrere Bienenvölker im jeweiligen Fluggebiet aktiv sind. Bei einem geschwächten und kranken Bienenvolk kann es zudem zum Eindringen von anderen Bienenvölkern kommen, die dann den infizierten Honig rauben. Auf diese Weise schleppen die Tiere die Erreger auch in ihre eigenen Bienenstöcke ein und infizieren diese.

Alle Imker, dessen Bienenstöcke sich in dem ausgewiesenen Gebiet befinden, sind verpflichtet, ihre Bienenvölker auf die Amerikanische Faulbrut testen zu lassen. Dazu entnimmt ein Bienensachverständiger sogenannte Futterkranzproben und schickt sie zur Untersuchung ins Labor. Falls dabei Sporen festgesellt werden, raten die Experten, die Völker einem Kunstschwarmverfahren zu unterziehen. Dabei wird das Bienenvolk umgesetzt, damit der Bienenstock gereinigt und desinfiziert werden kann. Die Beprobung und das Kunstschwarmverfahren werden von der Tierseuchenkasse durch Beihilfen unterstützt.

Das exakte Untersuchungsgebiet ist auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de im Amtsblatt Nummer 615 ausgeschrieben. Die Experten weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechende Region kein Sperrbezirk ist: Die vorgeschriebenen Untersuchungen sind eine Vorsichtsmaßnahme, um den Erreger der Amerikanischen Faulbrut frühzeitig zu entdecken und eine eventuelle Weiterverbreitung zu verhindern. Die Infektionskrankheit überträgt sich nicht auf den Menschen, sodass der gewonnene Honig bedenkenlos weiter verzehrt werden kann.

Imker, deren Bienenvölker im Untersuchungsgebiet leben, jedoch weder bei der Tierseuchenkasse noch bei der Abteilung Veterinärwesen des Kreises Gütersloh gemeldet sind, sollten schnell reagieren: Die jeweiligen Standorte müssen der Abteilung Veterinärwesen per Fax unter 05241 851335 oder per Telefon unter 05241 851303 gemeldet werden.

Das betroffene Untersuchungsgebiet umfasst Teile der Stadt Rietberg und der Gemeinde Langenberg. Grafik: Kreis Gütersloh

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