17. August 2018 / Allgemeines

Unfallflucht lohnt sich nicht

2017 haben sich 2287 Unfallbeteiligte im Kreis vom Unfallort entfernt

Unfallflucht lohnt sich nicht

Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Wer kennt es? Man parkt sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, am Fahrbahnrand oder in einem Parkhaus...kommt zurück und bemerkt eine unschöne Macke an der Seite des Wagens. Vermutlich verursacht durch einen anderen Autofahrer, welcher seine Tür gegen das benachbarte Auto gestoßen hat. Oder eine Macke an der Stoßstange durch rangierende Autofahrer?

So und noch auf unglaublich viele andere Arten geschieht es mehrfach am Tag in unserem Kreis. Nicht immer absichtlich, doch mit Sicherheit immer ärgerlich!

2017 gab es auf den Straßen im Kreis Gütersloh 10409 Unfälle. Bei 2287 davon hat sich einer der Unfallbeteiligten nach einem Zusammenstoß unerlaubt vom Unfallort entfernt. In 114 Fällen wurden bei den Unfällen sogar Menschen verletzt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Erfreulicherweise gibt es immer wieder Zeugen, die sich bei uns melden und Kennzeichen oder Personenbeschreibungen durchgeben.

Manchmal steckt aber auch sehr viel Arbeit dahinter, einen unfallflüchtigen Fahrer ausfindig zu machen. Für die Sachbearbeiter in den Verkehrskommissariaten ist jede Unfallstelle auch ein Tatort, an dem individuelle Spuren sichergestellt werden können. So finden sich dort zum Beispiel Teile des flüchtigen Fahrzeuges, die Rückschlüsse auf den Verursacher geben können. Auch kleinste, an der Unfallstelle aufgefundene Lackspuren, geben Hinweise auf den Unfallverursacher.

Die Aufklärungsquote lag 2017 bei 39,62 Prozent für Unfallfluchten mit Sachschaden. Bei denen mit Personenschäden sogar bei 57,02 Prozent.

Die Schadenshöhen können schnell in die Tausende gehen. An der Stelle muss man sich neben dem entstandenen Schaden und der Unfallflucht, auch über den Verlust des Führerscheins Gedanken machen. Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1500 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht.

Die Konsequenz kann nur folgende sein: Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden! Der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus! Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt. Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter dem Polizeiruf 110!

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