12. März 2025 / Aus aller Welt

Autos für rund 21 Millionen nach Russland exportiert? Razzia

Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegen Russland deutlich verschärft. Eine Frau soll trotzdem im großen Stil mit Autos gehandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 12. März 2025 um 14:00 Uhr von dpa

Weil sie die Wirtschafts-Sanktionen gegen Russland missachtet haben soll, ist eine 46-Jährige im bayerischen Landshut festgenommen worden. Bei Durchsuchungen in Berlin und Bayern wurden zudem fünf Fahrzeuge sichergestellt, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg ermittelt sie gegen die Frau aus Weißrussland und zwei mutmaßliche Komplizen. 

Nach den bisherigen Ermittlungen geht es um 192 Autos im Wert von insgesamt rund 21,4 Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft wurde ein sogenannter Vermögensarrest in dieser Höhe erwirkt, um diesen Wert zu sichern. 

Laut Staatsanwaltschaft soll das Trio seit dem 5. April 2022 zahlreiche Autos nach Russland exportiert haben. Dies ist nach einer EU-Verordnung seit dem 15. März 2022 als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine bei Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro untersagt, seit dem 24. Juni 2023 unabhängig vom Wert der Fahrzeuge.

186 Autos nach Russland exportiert

Um diese Regelung zu umgehen, soll die Autohändlerin den Anschein erweckt haben, der Export der Fahrzeuge erfolge nach Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan. Tatsächlich erfolgte die Zulassung der Autos aber nach den Ermittlungen unmittelbar in Russland. 186 Fahrzeuge sollen so entgegen den Sanktionen dort gelandet sein. 

Bei den Durchsuchungen in Berlin-Spandau und in Landshut waren laut Staatsanwaltschaft etwa 85 Beamte im Einsatz. Gegen die beschuldigte 46-Jährige lag ein Haftbefehl vor, der vollstreckt wurde. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Fluchtgefahr bei der Frau, sie soll in Kürze einem Haftrichter in ihrem Wohnort Landshut vorgeführt werden. Dieser muss entscheiden, ob sie in Untersuchungshaft kommt.


Bildnachweis: © Fabian Sommer/dpa
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