Die Polizei hat die Ermittlungen nach einem Auftritt von Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) Mitte September in Leipzig ausgedehnt. «Uns ist das neue Video bekannt, weswegen wir unsere Ermittlungen ausgeweitet haben», sagte eine Sprecherin der Landespolizei Leipzig. In dem Video, das der «Bild» vorlag, soll zu sehen sein, wie die Sängerin während ihres Auftritts auf der Bühne einige Male den rechten Arm in die Höhe schnellt. «Es geht um den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a StGB.» Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln. Zu den Vorwürfen sagte Müller am Mittwoch der «Bild»: «Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern "Zicke zacke zicke zacke", also genau so, wie ich es dort mache.» Am Abend postete die Sängerin bei Instagram eine weitere Stellungnahme: «Ich wiederhole noch einmal: Ich habe mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste.» Erst am Dienstag hatte sich Müller von rechtsradikalen Äußerungen distanziert, die auf einem anderen Video vom selben Auftritt im Publikum zu hören waren. Bei dem Auftritt seien von einigen Zuschauern Äußerungen mit eindeutig rechtsradikalem und nationalsozialistischem Gedankengut gefallen, sagte Müller. Sie habe sofort darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen sei, einige Personen seien daraufhin des Festzeltes verwiesen worden. «Als es zu weiteren derartigen Äußerungen kam, habe ich meinen Auftritt sofort abgebrochen und die Veranstaltung verlassen.» Einen für Mittwoch geplanten Auftritt in Dresden sagte sie ab.
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Ballermann-Sängerin Müller: Polizei weitet Ermittlungen aus
Bestimmte Grußformen sind in Deutschland verfassungswidrig. Ob Melanie Müller gegen den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch verstoßen hat, prüft derzeit die Leipziger Polizei.
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