1. Februar 2023 / Aus aller Welt

Messerattacke im Zug: Kritik an Behördenkommunikation

«Eklatantes Versagen», Kopfschütteln, Konsequenzen angekündigt: Die Vorgeschichte der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein löst heftige Reaktionen in der Politik aus.

Die Spurensicherung am Bahnhof Brokstedt nach dem tödlichen Messerangriff am 25. Januar.
von dpa

Nach der tödlichen Messerattacke in einem Zug zwischen Kiel und Hamburg treten zunehmend Defizite in der Zusammenarbeit zwischen Behörden zu Tage - gerade auch über Ländergrenzen hinweg. Dies machte eine Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag in Kiel deutlich.

Bestimmte Informationen aus Hamburg zum mutmaßlichen Täter Ibrahim A. seien nicht in Schleswig-Holstein angekommen, sagte Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne). Behörden beider Länder müssten sich fragen, ob sie nicht an einigen Stellen hätten nachhaken müssen.

Kurz zuvor aus der Haft entlassen

Der 33 Jahre alte Palästinenser war erst wenige Tage vor der Gewalttat - dabei gab es zwei Tote und fünf Verletzte - in Hamburg aus der Haft entlassen worden. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) verteidigte sich fast zeitgleich in der Bürgerschaft, dem Landesparlament Hamburgs, gegen Kritik. Sie verwies darauf, dass die Freilassung gerichtlich entschieden wurde. «Und es gab auch keine Möglichkeit, Auflagen zu erteilen.»

In Kiel warf CDU-Landtagsfraktionschef Tobias Koch den Justizbehörden in Hamburg und Nordrhein-Westfalen eklatantes Versagen vor, weil diese erforderliche Informationen weder an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch an die Ausländerbehörde in Kiel weitergeleitet hätten. Seine ersten Jahre in Deutschland hielt sich Ibrahim A. in Nordrhein-Westfalen auf.

Hamburger Justizbehörde weist Verantwortung zurück

Die Hamburger Justizbehörde reagierte mit dem Hinweis, dass die Ausländerbehörde Kiel spätestens seit Anfang Mai 2022 Kenntnis von der Inhaftierung des Mannes in Hamburg gehabt habe. Die JVA habe nach mehreren erfolglosen Versuchen einer telefonischen Kontaktaufnahme am 4. Mai 2022 schriftlich die Ausländerbehörde Kiel kontaktiert, teilte ein Sprecher mit. Die Kieler Behörde habe zwei Tage später um Informationen gebeten, seit wann sich Ibrahim A. in Untersuchungshaft befinde und ob er sich schon länger in Hamburg aufgehalten habe. Diese Fragen seien noch am selben Tag beantwortet und bei der Ausländerbehörde ein Telefontermin mit Ibrahim A. angeregt worden. Darauf habe die Ausländerbehörde Kiel nicht geantwortet.

Zuletzt habe die JVA in Hamburg am 22. November 2022 mit der Ausländerbehörde Kiel telefoniert. Diese habe mitgeteilt, Ibrahim A. müsse sich nach Haftentlassung bei der Ausländerbehörde in Kiel melden. Das sei dem Gefangenen mündlich und seinem Anwalt per Fax mitgeteilt worden.

Subsidiärer Schutz besteht noch

Über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus ist laut Bundesamt für Migration noch nicht entschieden worden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter in Kiel, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine Meldestelle für Obdachlose habe er nicht reagiert.

Hätte das Bundesamt für Migration Kenntnis von der Hamburger Untersuchungshaft gehabt, wäre es ein Leichtes gewesen, darüber zu entscheiden, sagte der Abteilungsleiter. Auch der Austausch mit der Kieler Ausländerbehörde habe keine entsprechenden Hinweise ergeben. Nach seiner Inhaftierung könne Ibrahim A. nun gehört werden - es sei wahrscheinlich, dass sein Schutzstatus zurückgenommen werde. Ob dies aber zu einer Abschiebung führe, sei offen - dies wäre Sache der zuständigen Ausländerbehörde. Laut Integrationsministerium gab es in den vergangenen zehn Jahren keine Abschiebungen aus dem Norden in den Gazastreifen.

Das Rücknahmeverfahren von Ibrahim A. war im Herbst 2021 eingeleitet worden, die Staatsangehörigkeit des Palästinensers gelte als ungeklärt, sagte der Mitarbeiter. Ibrahim A. selbst habe sich bei seiner Einreise 2014 als Palästinenser aus dem Gazastreifen und staatenlos bezeichnet. Auch Kiels Ordnungsdezernent Christian Zierau gab an, zu liefernde Informationen aus Hamburg seien ausgeblieben. Der Palästinenser habe vom 2. Juli bis 30. November 2021 Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft beim Jobcenter Kiel bezogen.

Bei der Attacke in dem Regionalzug waren am 25. Januar eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. Beide waren nach Angaben von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) ein Paar. Fünf weitere Menschen wurden verletzt, drei von ihnen lebensgefährlich. Diese mussten zwischenzeitlich in künstliches Koma versetzt werden, ihr Zustand ist wieder stabil und sie sind ansprechbar. Gegen Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Totschlags erlassen.

Sicherheitsmaßnahmen im Bahnverkehr

Die Landesregierung kündigte Sicherheitsmaßnahmen für den Bahnverkehr an. «Dazu gehört die Videoüberwachung in Zügen und Bahnhöfen, eine angemessene Beleuchtung an Bahnhöfen und an Angsträumen», sagte Sütterlin-Waack. Zudem werde die Installation eines Knopfes für einen stillen Alarm in Waggons geprüft.

Außer uniformierten sollten auch Polizistinnen und Polizisten in Zivil mit Dienstwaffe kostenlos mit der Bahn fahren dürfen, wenn sie sich zu Beginn der Fahrt beim Zugpersonal anmelden, sagte die Innenministerin. Einige ungeheuerliche Taten ließen sich durch keine Sicherheitsmaßnahmen ausschließen. «Unser Ziel ist es, vergleichbare Angriffe so weit wie möglich zu verhindern.»

Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Touré sagte, die Behörden müssten länderübergreifend schneller und besser zusammenarbeiten. Ausländische schwere Mehrfachtäter müssten unverzüglich ausgewiesen werden. Die Ministerin nannte auch Zahlen: Ende 2022 waren im Norden 12.397 Ausländer ausreisepflichtig, 10.730 von ihnen geduldet. Von geplanten 1291 Rückführungen wurden 389 auch umgesetzt, 41 Straftäter wurden direkt aus einer Justizvollzugsanstalt abgeschoben.


Bildnachweis: © Jonas Walzberg/dpa
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