20. Juni 2025 / Aus aller Welt

Deutscher auf Mallorca zu zwei Jahren Bewährung verurteilt

Was als Handysuche begann, ging in eine Prügelei über und endete mit Handschellen. Ein Deutscher wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, entging aber einem viel schwereren Vorwurf.

Ein deutscher Urlauber ist vom Landgericht in Palma auf Mallorca vom Vorwurf des versuchten Polizistenmordes freigesprochen worden. Er erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Körp...
Veröffentlicht am 20. Juni 2025 um 15:29 Uhr von dpa

Ein Deutscher ist auf Mallorca wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Vom Vorwurf des versuchten Polizistenmordes sprach das Landgericht in Palma den heute 24-Jährigen aus Rheinland-Pfalz frei. Das bestätigte der Anwalt des Verurteilten, der gegen das Urteil Berufung einlegen will. 

Im August 2019 war es direkt am Strand vor dem Ballermann zu einer Prügelei gekommen. Der Urlauber suchte nach eigenen Angaben im Sand nach einem Handy, das eine Freundin verloren hatte. Eine Streife in Zivil hielt den Deutschen für einen Taschendieb. Was dann geschah, darüber machten beide Seiten verschiedene Angaben.

Nach Aussagen der vier Polizisten hätten sie sich als Beamte zu erkennen gegeben. Zwei von ihnen waren jedoch noch in der Ausbildung und hatten keine Dienstausweise. Der Deutsche habe die Beamten angegriffen. Der Kampf habe sich vom Strand ins Meer verlagert, wo der Urlauber versucht habe, einen Polizisten zu ertränken, so die Beamten. 

Deutscher war ein Monat in Untersuchungshaft

Der nun Verurteilte und zwei deutsche Augenzeuginnen, die unmittelbar daneben saßen, sagten hingegen aus, die Polizisten hätten den 24-Jährigen grundlos angegriffen und mit Schlagstöcken auf ihn eingeschlagen. Im Endeffekt nahm die Polizei den Urlauber fest. Nach einem Monat in Untersuchungshaft kam er auf Kaution frei. Zu schwereren Verletzungen kam es bei dem Kampf nicht. 

Die Richterin sah den Vorwurf des Mordversuchs als nicht erwiesen an, glaubte aber auch nicht der Verteidigung, die von Polizeigewalt sprach.


Bildnachweis: © Clara Margais/dpa
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