17. Februar 2022 / Aus aller Welt

Deutscher in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Mord an einer Deutschen und ihrem Zehnjährigen auf Teneriffa hatte Entsetzen ausgelöst. Nun ist der Familienvater zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Polizeibeamte bringen den Angeklagten in den Gerichtssaal.
von Emilio Rappold und Jan-Uwe Ronneburger, dpa

Knapp drei Jahre nach einem Familienmord in einer Höhle auf Teneriffa ist der aus Sachsen-Anhalt stammende Vater und Ehemann in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Diese Strafe habe der zuständige Richter in Santa Cruz de Tenerife allein wegen der Tötung des zum Tatzeitpunkt zehnjährigen Sohnes des Angeklagten verhängt, teilte die Justiz der Kanaren am Donnerstag mit. Für den Mord an seiner Frau im April 2019 sei der 46-Jährige zudem zu 23 Jahren, für den Mordversuch an dem damals siebenjährigen Sohn zu weiteren 16 Jahren verurteilt worden.

Anwälte wollen Berufung einlegen

Die Anwälte des Deutschen hatten vor der Verkündung des Strafmaßes der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass man auf jeden Fall Berufung einlegen werde. Der Mann, der seine Familie am 23. April 2019 in einer entlegenen Höhle der Atlantikinsel vor der Westküste Afrikas brutal attackiert haben soll, war bereits am 4. Februar vom Geschworenengericht schuldig gesprochen worden.

Seine Anwälte hatten im Prozess - ohne Erfolg - zu beweisen versucht, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen war. Eine lebenslange Haftstrafe ist in Spanien frühestens nach 25 Jahren überprüfbar.

Der Brillenträger im hellen Hemd und dunklen Jackett hatte keine Regung gezeigt, als die Geschworenen Anfang des Monats nach mehrtägiger Beratung ihr Urteil sprachen. Die Tat sei besonders grausam, gegen Familienmitglieder und mit Heimtücke begangen worden, befand die Jury.

Kleiner Sohn als Zeuge

Laut Anklage hatte der auf Teneriffa lebende Mann seine von ihm getrennt in Halle (Sachsen-Anhalt) lebende Frau und die beiden damals zehn und sieben Jahre alten Söhne bei einer Wanderung im Süden der Insel zu einer abgelegenen Höhle geführt - unter dem Vorwand, er habe dort Geschenke versteckt. In der Höhle habe er die Frau und den älteren Sohn erschlagen. Der Siebenjährige konnte rechtzeitig fliehen. Er entkam damit nach Ansicht von Anklage und Geschworenen dem sicheren Tod. Der Kleine war der wichtigste Zeuge.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte in der zweiten Januar-Hälfte geltend gemacht, er könne sich nur bruchstückweise an die Tat erinnern. Teils unter Tränen hatte er beteuert, «in Todesangst» und in verwirrtem Zustand auf eine unbegründete gewalttätige Attacke seiner Frau reagiert zu haben. «Ich lag am Boden, da war plötzlich alles ganz komisch, ich hatte ein Rauschen und Pfeifen im Ohr.» Plötzlich seien viele Steine auf ihn geworfen worden. «Ich war total in Panik, hatte so eine Todesangst, da habe ich die Steine gegriffen und sie zurückgeworfen», beteuerte er.

Entschädigung für den geflohenen Sohn

Der Siebenjährige irrte nach der Flucht nach amtlichen Angaben stundenlang in der Gegend herum, bis er zwei Jugendlichen über den Weg lief, die ihn zu einer Deutsch sprechenden Niederländerin brachten. Sie nahm sich des geschockten, weinenden Kindes an und alarmierte die Polizei. Der Junge, der seither wieder in Deutschland lebt, belastete bereits im ersten Gespräch mit Polizeibeamten seinen Vater schwer. Wenig später wurden die Leichen in der Höhle gefunden. Sie waren derart entstellt, dass sie nur aufgrund von DNA-Untersuchungen identifiziert werden konnten.

Noch am Abend der Tat nahmen Beamte den Frührentner in dessen Wohnung in Adeje gut zehn Kilometer vom Tatort entfernt fest. Der Angeklagte erzählte im Prozess, er habe damals gegen Schmerzen und Depressionen Medikamente genommen, auch Morphium. Sachverständige widersprachen jedoch der Behauptung der Verteidigung, diese Medikamente hätten zu einer höheren Aggression geführt.

Neben mehreren Geldstrafen muss der Deutsche, der in Deutschland nach offiziellen Angaben unter anderem mehrere Immobilien besitzt, seinen jüngsten Sohn mit 910.000 Euro finanziell entschädigen.


Bildnachweis: © Ramón De La Rocha/EFE Pool/dpa
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