21. September 2022 / Aus aller Welt

Ertrinkenden Freund zurückgelassen - Haftstrafen bestätigt

Weil sie ihren betrunkenen Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet hatten, müssen zwei junge Menschen jahrelang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Strafen gerade bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen zwei junge Menschen bestätigt, die ihren Freund betrunken zurückgelassen hatten. Der Freund ertrank in einem Kanal.
Veröffentlicht am 21. September 2022 um 16:53 Uhr von dpa

Zwei junge Leute, die einen sturzbetrunkenen Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet haben, gehen deshalb mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch die vom Landgericht Weiden verhängten Strafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren Haft.

Die Verurteilung des besten Freundes des Ertrunkenen und einer Bekannten beruhe nicht auf Rechtsfehlern, teilten die obersten Strafrichterinnen und -richter am zweiten Standort des BGH in Leipzig mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Das Opfer hatte mit seinen Freunden im September 2020 in einer Shisha-Bar im nordbayerischen Weiden reichlich Wodka getrunken. Beim Verlassen der Bar brauchte der 22-Jährige Hilfe beim Laufen und stürzte in einem unbeobachteten Moment eine Böschung zu einem Flutkanal hinab. Die beiden Verurteilten waren zu ihm nach unten gestiegen, hatten ihm aber nicht geholfen, obwohl er schluchzend bäuchlings am Ufer lag. Stattdessen machte die Frau Handy-Videos. Als ihr Freund schließlich ganz ins Wasser stürzte, lachten sie nur und machten sich nach erfolgloser Suche auf den Heimweg.

Das Landgericht hatte die beiden im August 2021 wegen Aussetzung mit Todesfolge, aber nicht wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt - weil es nicht davon überzeugt war, dass sie mit dem Tod ihres Freundes gerechnet hatten. Ein dritter Mann, der keine Revision einlegte, hatte eine Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Er war als Fahrer als Einziger nüchtern geblieben, aber am Kanal-Ufer nicht dabei gewesen. (Az. 6 StR 47/22)


Bildnachweis: © Uli Deck/dpa
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