In der Schweiz ist erstmals seit Jahren ein Fall der Tierseuche Rinderwahnsinn (BSE) bei einer Kuh entdeckt worden. Es handele sich um die sogenannte atypische Variante, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit. «Im Unterschied zur klassischen Form kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten», teilte das Amt mit. «Der Tierkörper wurde verbrannt und stellt somit keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen dar.» Der Fall wurde im Rahmen der routinemäßigen BSE-Überwachung im Kanton Graubünden entdeckt. Es handelte sich um eine zur Schlachtung angemeldete zwölfjährige Kuh. BSE ist die Abkürzung für Bovine spongiforme Enzephalopathie. Bei der Krankheit bildet sich die Gehirnsubstanz der Rinder zurück. Bei der klassischen BSE stecken Tiere sich durch die Verfütterung von Prionen-haltigem Tiermehl an. Der Verzehr von mit BSE verseuchtem Fleisch kann beim Menschen die tödlich verlaufende Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auslösen. Die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer ist in der Schweiz seit dem 1. Dezember 1990 verboten, auch in vielen anderen Ländern ist sie untersagt. Ende der 80er Jahre war BSE vor allem in Großbritannien aufgetreten. Dort gab es - zurückgehend auf die Verfütterung verseuchten Tiermehls - mehr als 180.000 Fälle. In Deutschland wurde erstmals 2000 ein Rind mit BSE diagnostiziert. Insgesamt waren es gut 400 Fälle, darunter drei atypische. Der jüngste wurde 2021 in Bayern festgestellt. Erst im Februar war aus den Niederlanden ein Fall atypischen Rinderwahns bei einer Kuh gemeldet worden. Das Fleisch sei nicht in die Nahrungsmittelkette gelangt, hieß es vom Landwirtschaftsministerium. Zuletzt hatte es 2011 einen solchen Fall in den Niederlanden gegeben. Ebenfalls im Februar hatte Brasilien nach einem Falls von atypischem Rinderwahn den Export von Rindfleisch in sein größtes Abnehmerland China vorübergehend ausgesetzt.
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Fall von Rinderwahn in der Schweiz
Im Kanton Graubünden wurde ein Fall von BSE entdeckt. Das zuständige Bundesamt gibt sich unbeeindruckt: «Der Tierkörper wurde verbrannt und stellt somit keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen dar».
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