Dem Angeklagten war die Anspannung deutlich anzumerken. Kurz vor der Urteilsverkündung weint er. «Es tut mir unendlich leid. Es war keine Absicht», sagte der 20-Jährige unter Tränen. Vor einem Jahr fuhr er mit einem mit sieben Personen überfüllten und 265 PS starken Auto in eine Gruppe von Partygängern, die wie er auf einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan gefeiert hatten. Eine 21-jährige Mutter starb in Folge des Unfalls, vier Menschen wurden teils schwerst verletzt. Dafür verurteilte das Amtsgericht Rostock den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Richterin betonte, der damals 19-Jährige habe die Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Er sei viel zu schnell und unangepasst gefahren, habe mehr Personen im Auto mitgenommen als erlaubt und zudem Alkohol getrunken, auch wenn der Angeklagte dies bis zuletzt abstritt. Zudem sei er für Absprachen unter den Zeugen verantwortlich, was die Richterin einen Komplott nannte. Er habe von Anfang an die Legende aufrechterhalten, dass nur fünf Insassen im Auto gewesen seien. Einen 16-Jährigen habe er so in eine uneidliche Falschaussage getrieben. Bei dem Unfall in den frühen Morgenstunden des 21. August 2022 wurden in der Nähe des Freiluft-Partygeländes auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock) eine 21-jährige Frau getötet und vier Menschen teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus lagen und teils noch heute in Behandlung sind. Der Wagen fuhr laut Gutachter ungebremst in die Gruppe. Die tödlich verletzte Frau wurde mit einer Geschwindigkeit von mindestens 51 Stundenkilometern erfasst und über das Dach des Wagens geschleudert. «Hier und heute jedenfalls kann die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden», sagte die Richterin, die auch die Schwere der Verletzungen der Geschädigten aufführte. Gegen das Urteil können bis Mittwoch kommender Woche Rechtsmittel eingelegt werden. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert und deutliche Worte gefunden. Er warf dem Angeklagte bewusstes Lügen und ein beschämendes Verhalten vor. Er habe den Unfall zwar nicht gewollt, aber grob fahrlässig verschuldet. Es gebe eine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Der zum Unfallzeitpunkt 19-Jährige betonte mehrmals, dass er vor dem Unfall keinen Alkohol getrunken, sondern nur ein Mundspray benutzt habe. Dennoch wurde damals ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt. Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Rostock kurzfristig hinzugerufener Gerichtsmediziner hielt den Konsum von Mundspray für nicht plausibel, um den Blutalkoholwert von 0,21 Promille etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall zu erklären. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte den Inhalt von zwei kleinen handelsüblichen Mundspray-Dosen getrunken hätte. Am dem Prozess waren die Schwester der getöteten Frau sowie mehrere der damals Schwerstverletzten als Nebenkläger vertreten. Der Angeklagte entschuldigte sich am Mittwoch erneut bei den Angehörigen der Opfer, was die Anwälte der Nebenkläger aber als nicht glaubwürdig zurückwiesen.Urteil noch nicht rechtskräftig
Gerichtsmediziner: Mundspray? Nicht plausibel
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