16. November 2022 / Aus aller Welt

Harvey-Weinstein-Prozess: Eine der Klägerinnen fällt aus

Der Ex-Filmproduzent steht zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht. Eine der fünf Frauen, die entsprechende Vorwürfe gegen ihn erheben, wird nun doch nicht aussagen.

Ex-Filmproduzent Harvey Weinstein erscheint vor Gericht in Los Angeles.
von dpa

In dem Prozess gegen Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe hat sich die Zahl der Klägerinnen verringert. Die Staatsanwaltschaft gab in Los Angeles bekannt, dass die Vorwürfe von Jane Doe #5 nicht vorgebracht werden, wie im Gericht anwesende Journalisten berichteten.

Ein Begründung dafür gab es zunächst nicht. Ursprünglich musste sich Weinstein in Kalifornien in elf Anklagepunkten, darunter Vergewaltigung, verantworten. Es ging um Vorwürfe von fünf Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013.

Mit dem Ausscheiden von der als Jane Doe #5 umschriebenen und anonymisierten Klägerin fallen nun vier Anklagepunkte weg. Die Frau hatte Weinstein je zwei Fälle von Vergewaltigung und erzwungenem Oralverkehr im Jahr 2009 vorgeworfen.

In dem seit Anfang Oktober laufenden Prozess gegen den früheren Filmmogul sind bereits mehrere Frauen in den Zeugenstand getreten, darunter Jennifer Siebel, die Ehefrau des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom. Siebel, zunächst als Klägerin Jane Doe #4 aufgeführt, hatte ihre Identität enthüllt.

Die 48-Jährige hatte am Montag unter Tränen ein Treffen mit Weinstein im Jahr 2005 in einem Hotel in Beverly Hills beschrieben, bei dem sie als Schauspielerin und Produzentin über mögliche Projekte sprechen wollte. Ihrer Aussage zufolge wurde Weinstein übergriffig, zerrte sie auf ein Bett und vergewaltigte sie. Newsom, den sie 2008 heiratete, ist seit 2019 Gouverneur von Kalifornien.

Weinstein steht zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht. Ein Prozess in New York endete 2020 mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von 23 Jahren. Sein Anwaltsteam hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Weinstein hat jede Schuld zurückgewiesen. Sexuelle Handlungen hätten immer einvernehmlich stattgefunden.


Bildnachweis: © Etienne Laurent/EPA Pool/AP/dpa
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