11. Februar 2026 / Aus aller Welt

Im Englischen Garten darf jetzt gekifft werden

Mit Extra-Regelungen wollte die bayerische Staatsregierung die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene unterlaufen. Dafür bekam sie vor Gericht eine Abfuhr.

Im Englischen Garten darf nun endgültig legal gekifft werden - solange die bundesweiten Regelungen eingehalten werden. (Symbolbild)
von dpa

Die Aufhebung des Kiff-Verbots im Englischen Garten in München ist rechtskräftig. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte, hatte der Freistaat nach einem entsprechenden Urteil innerhalb der Frist keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Damit gelten nun die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Konsum von Cannabis sowohl im Englischen Garten als auch im angrenzenden Hofgarten und im Finanzgarten. Zudem wurde der Verbots-Passus auch aus der Verordnung für den Hofgarten in Bayreuth gelöscht, wie aus dem Bayerischen Ministerialblatt hervorgeht. 

Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Die Staatsregierung hatte mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine schwere Schlappe erlitten: Weil sie die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern konnte, hatte sie versucht, mit Extra-Regelungen eine restriktivere Politik durchzusetzen. Über die am Finanzministerium angesiedelte Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks zuständig ist, ging sie unter anderem im Englischen Garten über die im Bundesgesetz zum Cannabis-Konsum verankerten Vorgaben hinaus. Danach darf etwa nicht in der Nähe von Minderjährigen gekifft werden. 

Zwei Männer, die im Englischen Garten kiffen wollten, klagten

Gegen diese Extra-Regeln klagten zwei Männern, die im Englischen Garten Cannabis konsumieren wollten. Nach einer Eil-Entscheidung im vergangenen Sommer wurde das Verbot bereits im Nordteil des Englischen Gartens aufgehoben. Im November folgte dann das grundsätzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das das generelle Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten sowie im Hof- und Finanzgarten für unwirksam erklärte. Ein gleichlautender Paragraf galt auch für den Hofgarten in Bayreuth; er wurde nun ebenfalls ersatzlos gestrichen.


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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