11. August 2025 / Aus aller Welt

Inzest-Täter Fritzl - Gericht prüft Antrag auf Entlassung

Jahrelang vergewaltigte er seine Tochter in einem Kellerverlies. Dann wurde Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. 2024 wurde eine Entlassung abgelehnt. Er und seine Anwältin lassen nicht locker.

Fritzl hat bereits mehr als 15 Jahre Haft verbüßt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 11. August 2025 um 13:42 Uhr von dpa

Der 90 Jahre alte Inzest-Täter Josef Fritzl bittet erneut um die vorzeitige Entlassung aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe. Das Landgericht im österreichischen Krems bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag seiner Anwältin Astrid Wagner. 

Zuvor hatte die Juristin in ihrem Podcast «Plädoyer für Verbrecher» darüber berichtet. Sie argumentierte, dass Fritzl mehr als 15 Jahre im Gefängnis verbracht habe, und damit die rechtliche Voraussetzung für solch einen Schritt gegeben sei. «Ich denke, dass auch er diese Chance verdient hat», sagte sie. Sie erwarte aber, dass bis dahin noch einige Zeit vergehen könnte.

Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Fritzl wurde im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. 

Entlassung voriges Jahr abgelehnt

2024 verlegte das Landgericht Fritzl vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis. Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht verwies damals unter anderem auf die hohe kriminelle Energie des Täters und die mangelnde Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Nun wird der neue Antrag geprüft. Wann darüber entschieden wird, steht laut dem Gerichtssprecher in Krems noch nicht fest.

Fritzl, der inzwischen seinen Namen ändern ließ, bereue seine Taten, sagte Wagner. Seine frühere Persönlichkeit habe sich durch eine Demenzerkrankung verändert. Die Justiz sollte zumindest Haft-Ausgängen zur Vorbereitung einer Entlassung zustimmen, forderte sie. Sie hoffe, dass er etwa in ein Kaffeehaus gehen könne und «die Luft der Freiheit erstmals schnuppert».

Täter macht sich rosige Erwartungen

Von einem möglichen Leben in Freiheit hat Fritzl laut seiner Anwältin jedoch falsche Vorstellungen. Er erwarte etwa, in seiner Heimatgemeinde freudig empfangen zu werden und mit alten Freunden Karten zu spielen, sagte Wagner.


Bildnachweis: © Helmut Fohringer/APA/dpa
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