27. August 2025 / Aus aller Welt

Klage gegen OpenAI nach Suizid von US-Teenager

Der Chatbot ChatGPT soll bessere Vorkehrungen zur Suizid-Prävention bekommen. Der Schritt folgt auf eine Klage von Eltern, die ChatGPT für den Tod ihres Sohnes verantwortlich machen.

Der ChatGPT-Entwickler OpenAI verspricht bessere Maßnahmen zur Suizid-Prävention. (Archivbild)
Veröffentlicht am 27. August 2025 um 17:37 Uhr von dpa

Eltern eines US-Teenagers, der im April Suizid beging, klagen gegen die ChatGPT-Entwicklerfirma OpenAI. Ihr Vorwurf ist, dass ChatGPT ihren Sohn dabei unterstützt habe, sich das Leben zu nehmen. Die Eltern stützen sich dabei auf Unterhaltungen mit dem Chatbot, die sie auf dem Smartphone des 16-Jährigen fanden. OpenAI kündigte nach Bekanntwerden der Klage verbesserte Maßnahmen zur Suizid-Prävention an.

Die Firma räumte zugleich ein, dass die bisherigen Vorkehrungen, die unter anderem Nutzer zu einer Beratungs-Hotline verwiesen, bei längeren Unterhaltungen mit ChatGPT versagen können. Dann sei es möglich, dass die Software unerwünschte Antworten liefere. 

Man arbeite daran, dass die Schutzmaßnahmen auch bei längeren Unterhaltungen greifen, hieß es in einem Blogeintrag. Zudem werde erwogen, dass ChatGPT in Krisensituationen versuchen könnte, Kontakt zu von Nutzern eingetragenen Personen aufzunehmen.

Mehr Einblick für Eltern

Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren soll es zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen geben. OpenAI stellte etwa «stärkere Leitplanken bei sensiblen Inhalten und riskantem Verhalten» in Aussicht. Eltern sollen sich besser darüber informieren können, wie ihre Kinder ChatGPT nutzen.

Bei Unterhaltungen mit ChatGPT, in denen Nutzer die Absicht bekunden, anderen zu schaden, greift OpenAI dem Blogeintrag zufolge bereits jetzt ein. Solche Unterhaltungen würden an ein spezielles Team weitergeleitet - und bei einer konkreten Bedrohungs-Situation würden auch Sicherheitsbehörden eingeschaltet.

Der Familie des Teenagers drückte OpenAI «tiefstes Mitgefühl» aus und teilte mit, man prüfe die Klage.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa
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