11. November 2024 / Aus aller Welt

Nach Tod eines Kleinkinds - Vater in Fesseln vor Gericht

In einer Wohnung in Halle wird im Mai eine tote Zweijährige mit schweren Verbrennungen gefunden. Angeklagt ist auch ihr Vater: Er soll das Kind aus Verärgerung in eine heiße Badewanne getaucht haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor.
Veröffentlicht am 11. November 2024 um 13:53 Uhr von dpa

Hohe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess um ein totes zweijähriges Mädchen im Landgericht Halle (Saale): In Hand- und Fußfesseln wird der angeklagte Vater vom Sicherheitspersonal in den Verhandlungsaal geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor.

Im Mai soll er seine zwei Jahre alte Tochter in eine Badewanne mit heißem Wasser getaucht haben, weil sie sich angeblich beschmutzt hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll der Vater versucht haben, das Verhalten des Kindes «durch Schmerzeinwirkung zu ändern». Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungen und hätte dringend ärztliche Hilfe benötigt. Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und die Großmutter. Aus Angst vor Polizei und Jugendamt hätten sie beschlossen, die Verletzungen lediglich mit Brandsalbe und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind. 

 Auch die 36 Jahre alte Mutter sowie die 64 Jahre alte Großmutter des Kindes sind angeklagt - wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Aufgewühlte Stimmung im Gerichtssaal

Nach Angaben des Richters waren die intensiven Sicherheitsmaßnahmen zum Auftakt notwendig, nachdem es vergangene Woche in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle zu einem Zwischenfall gekommen war. Der Vater, der seit dem Tod seiner Tochter in Untersuchungshaft sitzt, wirkte zu Beginn des Prozesses sichtlich aufgewühlt. Als die Presse versuchte, Fotos von ihm sowie der anderen Angeklagten zu machen, schnippte er einem Journalisten einen Papierordner gegen den Kopf. 

Die Staatsanwaltschaft gab an, dass das Ausmaß der Verletzungen den Angeklagten spätestens am Tag nach dem Vorfall klar erkennbar sein musste. Ihnen wird zur Last gelegt, zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst zu haben, dass Hausmittel zur Behandlung nicht ausreichten. Dennoch hielten sie an ihrer Entscheidung fest, keine medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Zustand des Kindes verschlechterte sich bis zum Tod zunehmend. Den Angaben zufolge hatten die schweren Verbrennungen zu einer systematischen Entzündungsreaktion im Körper des Mädchens geführt. 

Nur die Mutter äußerte sich zu den Vorwürfen

Der Vater und die Großmutter äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen und kündigten an, erst später Stellung zu nehmen. Der Verteidiger der Mutter des Kindes verlas hingegen eine handschriftliche Erklärung seiner Mandantin. Darin erklärte die Mutter, dass sie dem Vater geraten habe, ärztliche Hilfe für das Kind in Anspruch zu nehmen, was dieser jedoch abgelehnt habe. Sie bereue es nun, seinem Willen gefolgt zu sein.

Zum Prozessauftakt am Montag waren noch keine Zeugen geladen, diese sollen erst bei den nächsten Verhandlungsterminen aussagen. Die Verhandlung ist auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt.


Bildnachweis: © Sebastian Willnow/dpa
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