20. September 2022 / Aus aller Welt

Niederlage vor Gericht für Eltern von vermisster Maddie

Rund um den Fall Maddie haben die Eltern des seit 2007 vermissten Mädchens vor Gericht eine Niederlage erlitten. Es ging um den Schutz des privaten Familienlebens.

von dpa

Die Eltern der vermissten Britin Maddie McCann haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Dienstag, das Recht auf Schutz des privaten Familienlebens der McCanns sei nicht verletzt worden.

In dem Rechtsstreit geht es um Veröffentlichungen des portugiesischen Ex-Ermittlers Goncalo Amaral. Ihm werfen Maddies Eltern vor, ihren Ruf geschädigt zu haben. Amaral beschuldigte Kate und Gerry McCann, selbst in das Verschwinden ihrer Tochter involviert gewesen.

Am 3. Mai 2007 verschwand die damals dreijährige Britin Madeleine - auch Maddie genannt - aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz. Die Eltern hatten Maddie und ihre beiden jüngeren Geschwister im Appartement gelassen, als sie in einem nahe gelegenen Restaurant mit Freunden zu Abend aßen. Regelmäßig schauten sie nach den Kindern - bis die Mutter plötzlich entsetzt feststellte: Maddies Bett war leer, und die Terrassentür stand offen. Seitdem fehlt von dem Mädchen jede Spur.

Beweiskette ist nicht geschlossen

Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Christian B. Maddie entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen, und es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Derzeit sitzt der Verdächtige in einem Gefängnis in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Praia da Luz ab.

Das Gericht argumentierte, der mögliche Image-Schaden der McCanns sei wenn dann dadurch entstanden, dass zeitweise gegen sie ermittelt worden sei - nicht durch Amarals Veröffentlichung. Man habe die Auswirkungen auf die McCanns auch gegen die Meinungsfreiheit des Autoren abwägen müssen, hieß es aus Straßburg. Das Paar hat nun drei Monate Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Sie gehören nicht zur Europäischen Union.


Bildnachweis: © Joe Giddens/PA Wire/dpa
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