27. Februar 2025 / Aus aller Welt

Schüsse am Landgericht: Haftbefehl wegen Mordversuchs

Unter strengen Sicherheitsauflagen läuft seit einigen Wochen in Bielefeld der Prozess um den Tod eines früheren Profiboxers. Nach einer Verhandlung fallen in der Nähe des Gerichts Schüsse.

Eine Drohne der Polizei ist über dem Tatort in der Innenstadt im Einsatz. In der Nähe des Landgerichts Bielefeld waren am Mittwoch Schüsse gefallen.
Veröffentlicht am 27. Februar 2025 um 14:39 Uhr von dpa

Nach Schüssen am Mittwoch in der Nähe des Landgerichts Bielefeld sucht die Polizei weiter nach einem Tatverdächtigen. Laut gemeinsamer Mitteilung der Ermittlungsbehörden hat das Amtsgericht Bielefeld einen Haftbefehl wegen vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Wegen der laufenden Ermittlungen macht die Polizei keine Angaben zu den Personalien des Gesuchten. Eine am Polizeipräsidium Bielefeld eingerichtete Mordkommission bittet Zeugen sich zu melden, wenn sie das Tatgeschehen beobachtet haben.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden durch die Schüsse, die nach Ende eines Prozesstages um ein Tötungsdelikt an den ehemaligen Profiboxer Besar Nimani außerhalb des Gerichtsgebäudes abgegeben wurden, vier Männer verletzt. Die Opfer sind 23, zweimal 25, und 63 Jahre alt und zum Teil Angehörige oder Nahestehende des im Prozess Angeklagten (34 Jahre). Bei einem der Opfer leisteten Polizeibeamte noch am Tatort Erste Hilfe. Laut Polizei ist der Gesundheitszustand der Angeschossenen stabil.

Noch am Tatabend wurden laut Mitteilung zwei mögliche Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Da sich ein Tatverdacht aber nicht erhärtet habe, wurden die Männer in der Nacht wieder entlassen.

Um was geht es bei dem Prozess?

Für Freitag ist der nächste Prozesstag geplant. Am Vortag war noch unklar, ob die Verhandlung wie vorgesehen stattfinden kann. Die Polizei ist für die Sicherheit rund um das Landgericht und im größten Gerichtssaal verantwortlich. Der erste Verhandlungstag war Ende Januar. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld sollen zwei Männer dem Opfer am 9. März 2024 aufgelauert und nach einem gemeinsamen Tatplan vor einem Geschäft in der Bielefelder Fußgängerzone 16 Schüsse abgegeben haben. Der Angriff in der Öffentlichkeit hatte in der Bevölkerung für Entsetzen gesorgt.

Das Opfer, der 38-jährige ehemalige Sportler, hatte zuvor in der Nähe sein Auto geparkt und war zu Fuß in Richtung des späteren Tatorts gegangen. Er wurde von zahlreichen Kugeln getroffen und verblutete noch vor Ort. Bis heute ist das Motiv und der Hintergrund unklar. Der wegen heimtückischen Mordes angeklagte 34 Jahre alte Deutsche hat sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf geäußert. Ein weiterer Tatverdächtiger ist weiterhin auf der Flucht.

Die Verhandlungstage finden unter großen Sicherheitsauflagen statt. Beamte einer Einsatzhundertschaft der Polizei sichern jeweils das Gebäude und den Verhandlungssaal. Alle Besucher, Nebenkläger und Medienvertreter müssen sich vor Eintritt in den Gerichtssaal durchsuchen lassen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers war dabei am zweiten Verhandlungstag bei einer Schwester des getöteten Ex-Boxers ein kleines Messer entdeckt worden. Es war Teil eines Schlüsselanhängers. In einem Röhrchen steckte dabei eine rund 5 Zentimeter lange Klinge.

Bereits 2013 fielen Schüsse auf Nimani

Bereits im August 2013 war auf Nimani geschossen worden. Der damalige Profiboxer sowie sein Bruder und ein Freund (32) wurden durch Schüsse aus einer Pistole verletzt. Dem war ein Streit in einem Imbiss in der Bielefelder Innenstadt vorausgegangen. Der 32-Jährige hatte dabei dem späteren Schützen eine Flasche gegen den Kopf geschlagen. 

Das Landgericht Bielefeld verurteilte einen damals 45-jährigen Mann aus Bielefeld unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 18 Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil, nachdem die Anwälte der Opfer Revision eingelegt hatten, weil sie von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen waren. Die Richter aber sahen eine Notwehrhandlung des Schützen. Zu Recht, wie der BGH entschied.


Bildnachweis: © Friso Gentsch/dpa
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