11. Februar 2022 / Aus aller Welt

Juwelendiebstahl-Prozess fortgesetzt - Wachmänner als Zeugen

Wegen des Einbruchs ins Dresdner Grüne Gewölbe und Diebstahls kostbarer historischer Juwelen wird sechs Tatverdächtigen der Prozess gemacht. Vor Gericht schilderten nun erste Zeugen ihre Beobachtungen.

Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.
von dpa

Im Prozess um den spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Historischen Grünen Gewölbe sind die ersten Zeugen befragt worden.

Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die in der Tatnacht um den Zwinger gegenüber dem Residenzschloss patrouillierten, beobachteten die Täter bei der Abfahrt - und einer filmte das auch. «Die Straßenbeleuchtung war komplett ausgefallen bis auf eine Laterne, der Rest war finster», schilderte der 31-Jährige am Freitag die Szenerie.

Vor dem Zaun des Schlossareals auf der Straße habe ein Auto «mit drei oder vier dunkel gekleideten Personen» gestanden, die «etwas in den offenen Kofferraum warfen und dann einstiegen», berichtete der Mann. Auf seinem im Saal gezeigten, nur wenige Sekunden kurzen Video ist in der Dunkelheit ein Auto zu sehen, das schnell wegfährt Richtung Elbe. Nur die Räume über dem Museum im Erdgeschoss sind erleuchtet.

Vorwurf des schweren Bandendiebstahls

Er habe gehört, wie eine männliche Stimme in gebrochenem Deutsch sagte: «Los komm, mach schnell.» Dann seien die Personen eingestiegen und losgefahren. Den Fahrzeugtyp konnte er nur schätzen, auch die Personen nicht genau beschreiben. «Einer hatte eine kräftigere Statur», erinnerte er sich auf Nachfrage. In Vernehmungen hatte er nach Angaben der Verteidiger Fahrzeugmarken genannt und davon gesprochen, dass die Personen eine Tasche oder Beutel in den Kofferraum warfen.

Seit Ende Januar müssen sich sechs Männer zwischen 22 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Die Deutschen sind allesamt Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Nach Überzeugung der Ermittler haben sie den Coup am 25. November 2019 akribisch geplant und auch mit Stippvisiten nach Dresden vorbereitet.

Dabei sollen sie 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von mehr als 113 Millionen Euro gestohlen und über eine Million Euro Sachschaden hinterlassen haben. Laut Anklage legten sie Feuer in einem Raum mit den Stromkästen für die Altstadt und zündeten ihr Fluchtauto in der Tiefgarage einer Wohnanlage im Dresdner Westen an. Die jungen Männer wurden bei mehreren Razzien in Berlin gefasst.

Menschenleere Altstadt

Auch ein 50-Jähriger aus der Nachtschicht beschrieb die Szenerie, die sich ihm bot, nachdem über Funk die Meldung von einem Einbruch kam. Es habe sich angehört wie Glasscherben oder Ähnliches, als etwas in den offenen Kofferraum geworfen wurde, berichtete er. Er habe auch ein Gespräch gehört, den Stimmen nach von mindestens zwei Personen. «Gesehen habe ich keine Menschen.» Allerdings waren ihm nach eigener Aussage etwa eine halbe Stunde zuvor zwei Personen in Schlossnähe aufgefallen, die ihm verdächtig erschienen und wegliefen, als er und ein Kollege sich ihnen näherten.

Bereits vier Nächte zuvor hatte er bereits drei auffällige Menschen in der sonst zu dieser Zeit menschenleeren Altstadt gesehen. Einer von ihnen habe von der Statur - groß und schlank - und der Kleidung samt Kapuze her einem der Beiden geähnelt, die er am Tattag in Schlossnähe antraf. «Einer wirkte sehr nervös.» Ein weiterer Wachmann hat nach eigenen Angaben nur noch die Rücklichter des wegfahrenden Autos gesehen.

Beim Prozessauftakt von der Verteidigung gestellte Anträge lehnten die Richter ab, darunter auch den auf Aussetzung der Hauptverhandlung. Die Verteidigung kritisierte erneut, ihr seien die Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage im und am Residenzschloss nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden. Man habe «regelmäßig und vollständig» Einsicht in die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vorgelegten Akten und Datenträger gewährt, entgegnete der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel.

Und auch die Verfahren gegen die beiden jüngsten Angeklagten, die zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und damit nach juristischem Verständnis noch heranwachsend waren, werden nicht abgetrennt. Ziegel begründete das mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen, der Komplexität des Falls und der Tatsache, dass die Zwillingsbrüder drei Monate später 21 geworden wären. Die Große Strafkammer verhandelt deshalb als Jugendkammer - und aus Sicherheitsgründen im speziellen Saal für Extremismus- und Terrorverfahren des Oberlandesgerichts.

Der Prozess wird am 22. Februar fortgesetzt.


Bildnachweis: © Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa
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