11. September 2024 / Aus aller Welt

Revisionen nach Haft-Urteil gegen «Life Coach»

Ein selbst ernannter Lebensberater hat im Dreiländereck von Baden-​Württemberg, Hessen und Bayern mehrere Frauen sexuell missbraucht. Dafür soll er lange in Haft - und wehrt sich nun dagegen.

Ein selbst ernannter Lebensberater aus Walldürn wurde vom Landgericht Mosbach wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt - nun gibt es Revisionen. (Archivbild)
Veröffentlicht am 11. September 2024 um 14:10 Uhr von dpa

Nach der Verurteilung eines selbst ernannten Lebensberaters wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung durch das Landgericht Mosbach fechten beide Seiten das Urteil an. 

Sowohl die beiden Angeklagten - der Lebensberater und sein Bruder -, als auch eine Nebenklägerin haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. 

Das Landgericht hatte den 38-Jährigen vergangene Woche zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, seinen Bruder wegen Beihilfe zur Geiselnahme und wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft. 

Der Deutsche soll über Jahre hinweg Frauen in seinem Haus in Walldürn im Dreiländereck Baden-​Württemberg/Hessen/Bayern missbraucht haben. Sein 25-jähriger Bruder, ebenfalls Deutscher, half ihm nach Überzeugung des Gerichts bei seinen Taten, vergewaltigte aber auch selbst Frauen.

Starker Drogenkonsum führt zu Schuldunfähigkeit

Für zahlreiche schwere Straftaten kurz vor der Verhaftung des Hauptangeklagten im Oktober 2022 wurde er laut Gericht nicht verurteilt, weil er wegen massiven Drogenkonsums als nicht schuldfähig eingestuft wurde.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Michael Haas, bei der Urteilsverkündung bot der 38-Jährige als «Life Coach» Online-Seminare und «Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung» in seinem Haus an. 

Von 2019 an nutzte er die Coaching-Angebote in seinem Haus in Walldürn demnach dazu, Frauen gezielt zu verunsichern. In der Zeit bis zu seiner Festnahme im Oktober 2022 misshandelte er laut Gericht sieben Frauen, auch ein Mann war Geschädigter.

Zum Auftakt des umfangreichen Prozesses Anfang Februar hatten die Nebenklage - darunter auch die Ehefrau des Angeklagten - und die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Diesem gab das Gericht statt. Grund dafür sei, dass während der Verhandlung Details aus dem persönlichen Lebensbereich der Nebenklägerinnen besprochen werden, teilte das Gericht mit. 

 


Bildnachweis: © Bernd Weißbrod/dpa
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