18. November 2021 / Aus aller Welt

Staatsanwaltschaft sieht niedrige Beweggründe

Was könnte einen heute 31-Jährigen dazu verleitet haben, sein Auto 2020 in einen Rosenmontagszug zu lenken? Der Angeklagte schweigt.

Einsatzkräfte sichern Spuren, nachdem in Volkmarsen ein Auto in den Rosenmontagszug gefahren war.
von dpa

Im Prozess um die Autofahrt in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den Tatvorwurf des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht zu ziehen.

Die Anklagevertreter argumentierten am Donnerstag am Landgericht Kassel, bei dem mutmaßlichen Täter kämen nur drei Motive in Betracht: erstens tiefgründiger Hass und Rache für die eigene desolate Lebenssituation, zweitens das Streben nach Beachtung oder drittens der schlichte Nervenkitzel.

Den Angeklagten habe «vielleicht die Aussicht gereizt, Herr über Leben und Tod zu sein». Jedes der Motive sei besonders verwerflich und verachtenswert. Eine solche Tat zu begehen, allein um Frustration abzubauen, lasse den Schluss auf eine menschenverachtende Gesinnung zu. Die Verteidigung wies die Annahme niedriger Beweggründe zurück. Da sich ihr Mandant nicht zur Tat geäußert habe, sei sie spekulativ.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Februar 2020 mit einem Auto in Volkmarsen in eine Zuschauermenge gefahren zu sein. Der Mann soll den Wagen absichtlich in das Gedränge gesteuert haben. 90 Menschen - darunter Kinder - erlitten teils schwere Verletzungen. Das Motiv für die Tat ist bislang völlig unklar. Der Angeklagte äußerte sich seit seiner Festnahme nicht - weder bei der Polizei noch vor Gericht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem heute 31-Jährigen ursprünglich 91-fachen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Am Donnerstag wurde das Verfahren in zwei Fällen eingestellt. Der Angeklagte muss sich nun in 88 Fällen für versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung, in einem Fall für versuchten Mord sowie für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.


Bildnachweis: © Uwe Zucchi/dpa
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