10. März 2023 / Kreis Gütersloh

Familienangehörige nach Deutschland holen

Gütersloh. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh erreichen immer wieder Anrufe und E-Mails zu der Frage, wie...

Veröffentlicht am 10. März 2023 um 12:38 Uhr von Lena Baron

Gütersloh. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh erreichen immer wieder Anrufe und E-Mails zu der Frage, wie Familienangehörige aus dem Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien nach Deutschland geholt werden können. Was muss beachtet werden? Grundsätzlich gilt, dass auch nach der Erdbebenkatastrophe türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für türkische Staatsangehörige zur Beantragung des Visums abgestimmt. Das Visum soll drei Monate lang gültig sein. Für syrische Antragstellende, die von den Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffen sind, konnten Erleichterungen für Visaverfahren zum Zwecke des Daueraufenthalts erreicht werden.

„Es ist uns wichtig, hier zu helfen. Allerdings geht dies nur im Rahmen der vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gemachten Vorgaben“, betont Dr. Angela Lißner, Dezernentin für Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz. Die Visa werden an türkische Staatsangehörige erteilt, die von der Erdbebenkatastrophe individuell besonders betroffen sind, wenn sie vorübergehend zu Ehepartnern, Eltern, Kindern, Großeltern, Enkelkindern oder Geschwistern nach Deutschland kommen wollen. Diese müssen entweder deutsche Staatsangehörige sein oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben.

Neben weiteren Voraussetzungen muss im Rahmen des Verfahrens auch nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Gäste sichergestellt ist. Dieser Nachweis wird durch den Familienangehörigen in Form einer Verpflichtungserklärung erbracht, die von den Angehörigen hier im Bundesgebiet bei der Ausländerbehörde abgegeben wird. Im Zuge dessen prüft die Ausländerbehörde, ob eine entsprechende Bonität des Gastgebers vorliegt.

Detaillierte Informationen zu den genauen Voraussetzungen des Verfahrens und Berechnungsbeispiele zur Prüfung der Bonität sind auf der Internetseite der Ausländerländerbehörde des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/themen/ordnung/auslaenderbehoerde/ nachzulesen. Dort wird auch die weitere Vorgehensweise erläutert. E-Mails mit dem Betreff ‚Visum für Angehörige aus dem Erdbebengebiet Türkei-Syrien‘ werden von der Ausländerbehörde bevorzugt bearbeitet.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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