5. März 2026 / Kreis Gütersloh

Offene und aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit 2025 vorgestellt

Gütersloh. Im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 5. März, stellte Thorsten Grüter, Jugendförderung in der Abteilung...

Veröffentlicht am 5. März 2026 um 16:14 Uhr von Lena Appelbaum

Gütersloh. Im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 5. März, stellte Thorsten Grüter, Jugendförderung in der Abteilung Jugend, den Bericht „Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Gütersloh 2025“ den Politikerinnen und Politikern vor. Der Bericht wird einmal jährlich erstellt und ist Teil des Wirksamkeitsdialogs, mit dem der Kreis Gütersloh gemeinsam mit Trägern und Kommunen überprüft, wie gut die Angebote für junge Menschen funktionieren und wie sie weiterentwickelt werden können. Der Bericht ist außerdem Voraussetzung dafür, dass den Angeboten Finanzmittel des Landes zufließen.

Im Kreis Gütersloh gibt es 19 Jugendhäuser und Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit.  Viele junge Menschen nutzen die Angebote regelmäßig. Die Einrichtungen bieten dabei offene Treffpunkte, Projekte, Ferienangebote und Unterstützungen im Alltag. Eine Studie im Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein Teil der Jugendlichen durch klassische Bildungsangebote wie Schule oder feste Kurse nur schwer erreicht wird. Offene Treffpunkte und aufsuchende Jugendarbeit sind deshalb besonders wichtig. Dort können Fachkräfte junge Menschen direkt in ihrem Alltag erreichen und begleiten. Auch in Zukunft werden die Angebote daher eine wichtige Rolle spielen. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln, mehr junge Menschen zu erreichen und die Angebote noch inklusiver zu gestalten. Der Wirksamkeitsdialog dient dabei dazu, die Angebote regelmäßig zu prüfen und gemeinsam mit allen Beteiligten weiter zu verbessern.

Außerdem beschlossen die Politikerinnen und Politiker einstimmig, die Förderungen für Kindertagesstätten (Kitas) mit flexiblen Betreuungszeiten fortzuführen. Damit sollen Kitas unterstützt werden, weiterhin flexible Betreuungszeiten für Familien anzubieten. Dieses soll für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 gelten, maximal jedoch bis zum Inkrafttreten eines novellierten Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Mit den Zuschüssen können Kitas zum Beispiel frühere oder spätere Betreuungszeiten oder andere flexible Angebote ermöglichen. Ziel ist es, Familien besser bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Für das Kitajahr 2026/2027 stehen dafür insgesamt rund 1,36 Millionen Euro zur Verfügung. Der größte Teil kommt vom Land Nordrhein-Westfalen, der Kreis beteiligt sich mit einem Anteil von 25 Prozent. Allerdings nutzen derzeit nur wenige Einrichtungen die Förderung. Grund ist vor allem der Fachkräftemangel, der es vielen Kitas erschwert, zusätzliche flexible Betreuungszeiten anzubieten.

Mit der Verlängerung der Förderung will der Kreis Gütersloh dafür sorgen, dass flexible Betreuungsangebote auch in Zukunft möglich bleiben, wenn Kitas die personellen Voraussetzungen dafür haben.

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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