7. November 2025 / Kreis Gütersloh

Sechs tote Wildvögel mit positivem Befund

Gütersloh. Die Lage zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe, Geflügelpest) ist aktuell im Kreis...

Veröffentlicht am 7. November 2025 um 11:23 Uhr von Jan Focken

Gütersloh. Die Lage zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe, Geflügelpest) ist aktuell im Kreis Gütersloh (wie in ganz Deutschland) sehr dynamisch. Mittlerweile wurde bei sechs im Kreis Gütersloh verendet aufgefundenen Wildvögeln im Chemisch- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA OWL) das Influenzavirus H5 nachgewiesen. Die Kraniche, Wildgänse und Schwäne waren in Rietberg, Halle/Westf., Steinhagen und Werther/Westf. tot gefunden worden. Mit der Bestätigung durch das CVUA gelten die Funde als amtlicher Verdacht. Die Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems steht bei allen noch aus. Weitere tote Wildvögel aus dem Kreisgebiet werden zurzeit in Detmold untersucht, mit weiteren positiven Befunden ist zu rechnen. In Delbrück (Kreis Paderborn) war in dieser Woche ein weiterer Geflügelpestausbruch festgestellt worden und auch im Tierpark Olderdissen in Bielefeld wurde bereits das Influenzavirus H5 nachgewiesen. 

In weiten Teilen von Rietberg sowie in Teilen von Verl und Langenberg gilt aktuell Stallpflicht. Sie liegen in der Überwachungszone, die nach dem jüngsten Geflügelpestausbruch in Delbrück eingerichtet worden ist. Der Kreis Gütersloh erneuert seine bereits in der vergangenen Woche ausgesprochene dringende Empfehlung, sämtliches Geflügel im Kreis Gütersloh aufzustallen: Geflügelhalter in den bislang noch nicht von Stallpflicht betroffenen Teilen des Kreises sollten ihr Geflügel umgehend aufstallen, um den direkten Kontakt mit Wildvögeln (und ihren Ausscheidungen) so weit wie möglich zu verhindern. Wie konkret die Gefahr einer Seucheneinschleppung in Freilandhaltungen ist, zeigt ein Fall aus dieser Woche, bei dem eine tote Wildente in einem Hühnerauslauf gefunden wurde. Der Befund bei dieser Ente war jedoch negativ. Neben der Aufstallung ist es auch in kleineren und kleinsten Geflügelhaltungen extrem wichtig, durch Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere dem Tragen von Schutzkleidung, das Verschleppen zum Beispiel von Vogelkot an den Schuhen in den Stall zu verhindern. Futtervorräte und Gerätschaften, die im Stall verwendet werden, müssen unzugänglich für Wildvögel gelagert werden.

Alle Geflügelhaltungen müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet und registriert sein. Die Betriebsbesuche anlässlich des ersten Paderborner Geflügelpestausbruchs Ende September hätten gezeigt, dass hier noch Luft nach oben ist, so die Veterinäre des Kreises Gütersloh. Bei fehlender Registrierung wird im Seuchenfall grundsätzlich keine Entschädigung gezahlt. Auch die Kosten der Tötung, der Tierkörperbeseitigung sowie die Reinigung und Desinfektion der Ställe muss der Tierhalter komplett selbst übernehmen, zudem droht ein Bußgeld. Das gilt auch bei fehlender, unvollständiger und verspäteter jährlicher Tierzahlmeldung. Daher sollten alle Geflügelhalter, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, dies unbedingt sofort nachholen. 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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