10. Dezember 2025 / Kreis Gütersloh

Vorbereitet für den Ernstfall: Warum zivile Notfallpläne heute wichtiger denn je sind

Gütersloh. Welche Aufgaben kommen im Krisenfall auf eine Kommune zu? In den Rathäusern der 13 Kommunen ist diese...

von Jan Focken

Gütersloh. Welche Aufgaben kommen im Krisenfall auf eine Kommune zu? In den Rathäusern der 13 Kommunen ist diese Fragestellung jedenfalls angekommen, eine Informations- und Schulungsveranstaltung des Kreises Gütersloh stieß auf große Resonanz: Elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nahmen teil, zwei weitere Kommunen wurden durch ihre Ordnungsdezernentinnen vertreten. „Ich bin froh, dass Sie dieses Thema zur Chefsache machen“, betonte Dr. Angela Lißner, Dezernentin Gesundheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz beim Kreis Gütersloh, zur Begrüßung. Auch die neue Landrätin Ina Laukötter nahm gemeinsam mit den Krisenstabsleitungen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Koordinierungsgruppe Stab an der Schulung teil. „Auch ich mache das Thema zur Chefsache, denn es bekommt eine stärkere Dynamik und muss vorangetrieben werden, damit man im Ernstfall gut vorbereitet ist.“ so Laukötter. Wie ist die Aufgabenverteilung im Zivilschutzfall zwischen Bund, Land und Kommunen? Und wie baut man ein funktionierendes kommunales Krisenmanagement auf, wie berücksichtigt man Zivilschutzaspekte?  Was wird erwartet? Wie sind die Rahmenbedingungen? Antworten darauf lieferte die halbtägige Veranstaltung.

Der Referent, Josef Kanders vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betonte, dass man keine Zeit verlieren dürfe. Bis 1989 habe es in jeder Kommune Notfallpläne gegeben. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs jedoch hätten Bund, Länder und Kommunen die Arbeit an der zivilen Verteidigung weitgehend eingestellt. „Schauen Sie mal im Keller des Rathauses nach – dort liegen möglicherweise noch alte Notfallpläne“, so Kanders.

Ein Ernstfall könne – auch wenn in der öffentlichen Kommunikation meist von „Krise“ oder „Katastrophe“ die Rede sei – durchaus auch ein militärischer Zwischenfall oder Folge eines Sabotageakts sein. Der Zweck der zivilen Verteidigung sei der Schutz der Bevölkerung und umfasse vier Kernaufgaben: Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Zivilschutz, Sicherstellung der Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte. Dies könne beispielsweise bedeuten, logistische Aufgaben zu übernehmen oder bei der Versorgung von Verletzten zu unterstützen. Im Ernstfall könnte es zu erheblichen Verschiebungen kommen: Materialströme nach Osten, zugleich Flüchtlinge und Verwundete Richtung Westen. Ein Mitarbeiter des Kreises formulierte es bildhaft: „Wenn am Bahnhof ein Zug mit 200 Verletzten ankäme, dann müssten diese versorgt werden.“ 

Auch die Aufrechterhaltung der kommunalen Funktionsfähigkeit sei zentral, so Kanders. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssten sich darauf vorbereiten, dass im Ernstfall womöglich nur 40 Prozent der Belegschaft einsatzfähig seien – weil Mitarbeitende einberufen werden, bei THW, DRK oder Feuerwehr im Einsatz sind oder aus anderen Gründen ausfielen.

Ein weiterer Aufgabenbereich sei die Information der Bevölkerung über Vorsorge und richtiges Verhalten, die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit.  Kanders berichtete von einer Kommune, deren Bürgermeister alle Haushalte persönlich angeschrieben und eine Informationsbroschüre beigelegt habe. Ein ausgelegter Flyer im Eingangsbereich eines Rathauses würde dagegen nur einen Bruchteil der Menschen erreichen. Das BBK könne hierbei unterstützen, etwa mit der Broschüre „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ um alle angemessen informieren zu können.

Beim Thema Schutzräume machte Kanders eine klare Ansage: Die Debatte über den Bau neuer Bunker sei wenig zielführend. Es gehe eher um kurzfristigen Schutz, etwa vor Splitterverletzungen infolge etwaiger Explosionen, nicht um das tagelange Ausharren in einem Schutzkeller.  Auch im Kalten Krieg habe es nur Schutzräume für eine Planungsgröße von etwa 3,5 Prozent der Bevölkerung gegeben. 

Nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sei es wichtig, neu gewählte wie auch wiedergewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister frühzeitig in die bestehenden Krisenmanagementstrukturen einzuführen, erklärte Dr. Lißner. Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen und steigenden Herausforderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutz erforderten fundierte Kenntnisse kommunaler Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Führungsrollen – zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastruktur im Alltag. Durch regelmäßige und strukturierte Öffentlichkeitsarbeit wird der Kreis der Bevölkerung Verantwortlichkeiten und konkrete Maßnahmen vermitteln.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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