1. Juli 2025 / Kreis Gütersloh

Zusätzliche Stellen für das Kreisjugendamt beschlossen

Gütersloh. Rund 16 zusätzliche Stellen werden mittelfristig im Kreisjugendamt geschaffen. Das haben die Mitglieder des...

von Lena Appelbaum

Gütersloh. Rund 16 zusätzliche Stellen werden mittelfristig im Kreisjugendamt geschaffen. Das haben die Mitglieder des Kreistags gestern, 30. Juni, in der 22. Sitzung bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen. Der Stellenmehrbedarf in der Abteilung Jugend wurde durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) in einem flächendeckend anerkannten Personalbemessungsverfahren ermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) schreibt dieses Verfahren seit 2021 zwingend vor und möchte auf diese Weise sicherstellen, dass die Jugendämter mit ausrei-chend Personal ausgestattet sind, um den Jugendschutz umfassend zu gewährleisten. Die Stellen sollen sukzessive geschaffen und besetzt werden. Die Politik äußerte den Wunsch, Stellen in anderen Bereichen abzubauen, sobald besagte Stellen in der Abteilung Jugend geschaffen werden.

Der Tagesordnungspunkt, über den am meisten diskutiert wurde, war ein Antrag aus der Politik zur Änderung der Gebührensatzungen für Kindertageseinrichtungen. Der Antrag zielte darauf ab, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern jährlich um 1,5 Prozent steigen zu lassen, statt wie in diesem Jahr um rund 9,5 Prozent. Die vorgeschlagene Änderung würde zu hohen sechsstelligen Kosten führen, die mit Mitteln aus dem Kreishaushalt gedeckt werden müssten. Susanne Koch, Kreisdirektorin und Dezernentin für Bildung, Integration, Soziales und Jugend, erläuterte, dass mit den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen nur etwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtbetreuungskosten gedeckt werden. Der Kreis trage demnach bereits einen Großteil der Betreuungskosten. Die Politikerinnen und Politiker lehnten den Antrag mehrheitlich ab.

 

Einstimmig beschlossen die Kreistagsmitglieder die Eckwerte des Kreishaushalts 2026, den Rettungsdienstbedarfsplan sowie die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Gütersloh und der Stadt Harsewinkel über die Aufgabenwahrnehmung in der Bauaufsicht. Da Harsewinkel seit 2022 eine mittlere kreisangehörige Stadt ist, ist sie nach der Bauordnung NRW selbst für die Aufgabenwahrnehmung in der Bauaufsicht zuständig. Der Kreis Gütersloh hat Mitarbeitende der Stadt Harsewinkel für diesen Zweck ausgebildet und konnte durch den Wegfall der Aufgaben in der Bauaufsicht bisher zwei Stellen einsparen. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Neugründung einer GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Bodendeponie im Steinbruch Halle-Hesseln, die der Kreistag auch einstimmig beschlossen hat.

 

Die finanzielle Förderung der Musikschule sowie die Zusammenführung der Martinschule und der Paul-Maar-Schule beschlossen die Kreistagsmitglieder mehrheitlich. Aus Teilen der Politik wurde Bedauern zur Fusionierung der beiden Förderschulen geäußert.

 

Die Nachfolgeregelung für die Leitung des Dezernats Bauen und Umwelt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde aufgrund eines Krankheitsfalls auf die Sitzung im September verschoben.

Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem die Benutzungsordnung für das Kreisarchiv Gütersloh,         Fortschreibung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW sowie der Erlass einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene. Trotz der rund 30 Tagesordnungspunkte moderierte Landrat Sven-Georg Adenauer die Sitzung in etwa einer Stunde durch.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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