10. April 2025 / Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld

Koalitionsvertrag 2025: Was auf das Handwerk zukommt

Der neue Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD trägt den Titel „Verantwortung für...

Veröffentlicht am 10. April 2025 um 14:40 Uhr von Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld

Der neue Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – und enthält einige wichtige Signale. Zehnmal wird das "Handwerk" explizit erwähnt. Doch wichtiger als Worte sind konkrete Maßnahmen. Und hier gibt es Licht und Schatten. ZDH-Präsident Dietrich sagt: „Der Standortpatient Deutschland muss endlich runter von der Intensivstation. Die Koalition liefert wirksame Medizin – aber auch einige bittere Pillen.“

Gut für das Handwerk:

  • Konkrete Pläne zum Bürokratieabbau: Die Bundesregierung will die Bürokratiekosten um 25 % senken. Kleinen Handwerksbetrieben sollen z. B. Erleichterungen bei der DSGVO und Dokumentationspflichten zugutekommen. Die Bonpflicht soll abgeschafft werden – eine langjährige Forderung insbesondere aus dem Bäckerhandwerk.

    Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ sollen bis Ende 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden.

  • Stärkung der beruflichen Bildung: Investitionsstaus an Bildungsstätten sollen durch verlässliche Förderungen aufgelöst werden. Ein freiwilliges Handwerksjahr im Rahmen der Freiwilligendienste ist angedacht.

  • Wohnungsbau-Turbo und Investitionen in Infrastruktur: Die Regierung plant steuerliche Entlastungen, schnellere Genehmigungsverfahren und eine Stärkung des Bauministeriums – ein Hoffnungsschimmer für das Bauhandwerk.

  • Mehr Flexibilität im Arbeitsrecht: Die wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit wird möglich. Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden. Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen.

  • Mutterschutz für Selbstständige: Ein starkes Signal für Unternehmerinnen im Handwerk – hier ist aber noch eine tragfähige Umsetzung gefragt.

Was kritisch zu sehen ist:

  • Steuerpläne bleiben vage: Der ZDH nennt die steuerpolitischen Aussagen „zu verzagt und zu wenig mittelstandsorientiert“. Eine Senkung der Einkommensteuer ist zwar angekündigt – aber unkonkret. Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen.

  • Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro: Diese Maßnahme ist für viele Betriebe eine echte Herausforderung – vor allem in personalintensiven Branchen.

  • Mehrwertsteuersenkung bleibt selektiv: Die Gastronomie profitiert dauerhaft von sieben Prozent auf Speisen. Das Friseurhandwerk, das seit Jahren Gleichbehandlung fordert, geht leer aus.

Der ganze Vertrag zum Nachlesen

Quelle: Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld (kh-gt-bi.de.de)
Bildnachweis / Illustration erstellt mit Unterstützung von KI

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