Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Deutsche Bundestag den Rahmen für eine bessere Berücksichtigung des Handwerks im Parkraummanagement erweitert. Künftig können auch Betriebe in Bewohnerparkzonen leichter in Parkberechtigungen einbezogen werden. Zudem eröffnet die Neuregelung die Möglichkeit, auch Handwerksbetriebe mit gebietsübergreifendem Parkraumbedarf stärker zu berücksichtigen.
Für das lokale Handwerk ist das ein wichtiges Signal, denn bei vielen Einsätzen sind Stellflächen in unmittelbarer Kundennähe unverzichtbar. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Möglichkeiten zügig und praxistauglich umgesetzt werden. Hier sind auch Städte und Gemeinden gefragt, ihre Verkehrskonzepte so weiterzuentwickeln, dass betriebliche Mobilität verlässlich möglich bleibt.
Quelle: Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld (kh-gt-bi.de.de)





