10. November 2019 / Ratgeber

Behalten Sie Ihre intimen Fotos für sich

Die Polizei Gütersloh hilft gerne!

Kreis Gütersloh (FK) - Der Trend, intime Fotos von sich selbst zu versenden beschäftigt die Polizei seit einiger Zeit immer wieder. Es ist so schnell verschickt! Ein Foto via Smartphone an einen vertrauten Menschen, die neue Liebe, die heiße Eroberung, den Unbekannten von der Dating App.... Immer wieder kommt es in den letzten Monaten zu Fällen, in denen sich oftmals Frauen der Polizei anvertrauen, da sie sich gerade deswegen in einer ausweglosen Situation sehen.

Entgegen der allgemeinen Annahme handelt es sich dabei nicht ausschließlich um Kinder und Jugendliche, sondern um Personen aller Altersklassen. Aber was ist, wenn der angeblich Vertraute das Bild weiterleitet? Oder mit einer Veröffentlichung droht? Derjenige, der Bilder weiterleitet, begeht eine Straftat (§ 184 StGB - Verbreitung pornografischer Schriften) und muss sich einem Ermittlungsverfahren stellen. Das gilt für jeden, der danach die Bilder weiter teilt, also beispielsweise auch Schulkameraden, Bekannte oder völlig Fremde, die sich einen Spaß daraus machen, die pornografischen Bilder weiterzuleiten. Was bedeutet das aber für das Opfer? Wenn sich niemanden anvertrauen oder Hilfe holen, folgt oft ein jahreslanges Martyrium.

Viele Geschädigte flüchten sich in die Einsamkeit, schotten sich ab und versuchen so der Scham zu entgehen. Manche erfüllen die Forderungen des Täters und geraten in eine Spirale der Abhängigkeit und Nötigung. Der polizeiliche Rat lautet: Überlegen Sie genau, wer was von Ihnen sehen darf und wem Sie Bilder von sich zusenden. Wussten Sie, dass Sie mit dem Versenden eines solchen Bildes über viele Social-Media App Ihre Bildrechte abtreten? Haben Sie weitere Fragen? Brauchen Sie Beratung? Melden Sie sich unter der Telefonnummer 05241 869-0 bei der Polizei Gütersloh!

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