30. September 2019 / Rathaus

Schulanmeldetermine der Rietberger Grundschulen für das Schuljahr 2020/2021

Das Rathaus informiert!

Veröffentlicht am 30. September 2019 um 06:00 Uhr

Die Stadt Rietberg macht auf die Schulanmeldetermine zu den Grundschulen aufmerksam. Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen bzw. der jeweiligen Schulstandorte entgegengenommen. Zur An- meldung sind das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, der Lernanfänger und die Anmeldekarte, welche bereits mit dem Einladungsschreiben verschickt wurde, mitzubringen.

Die Anmeldetermine sind wie folgt:

  • Sieben-Meilen-Schule:
    • Standorte Westerwiehe und Bokel
      • Montag, 4. November
      • Dienstag, 5. November jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Grundschulverbund Neuenkirchen-Varensell:
    • Standort Neuenkirchen
      • Montag, 4. November in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Dienstag, 5. November
      • Donnerstag, 7. November jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Freitag, 8. November in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
      • Dienstag, 12. November in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    •  Standort Varensell
      • Mittwoch, 6. November in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Rudolf-Bracht-Grundschule Mastholte:
    • Montag, 4. November bis Mittwoch, 6. November jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Emsschule Rietberg:
    • Montag, 4. November bis Donnerstag, 7. November jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Freitag, 8. November in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis einschließlich 30.09.2014 geboren wurden. Dabei können die Eltern frei wählen, an welcher Grundschule in Rietberg sie ihr Kind anmelden.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nur in der nächstgelegenen Schule im Rahmen der verfügbaren Plätze. Auch ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger entsteht nur, wenn das Kind die nächstgelegene Schule bzw. den nächstgelegenen Schulstandort besucht und der kürzeste Schulweg mehr als 2 km beträgt. Die Eltern aller in dem angegebenen Zeitraum geborenen Kinder sind nach den schulgesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Schulanmeldungen zu den genannten Terminen vorzunehmen.

 

Quelle: Stadt Rietberg

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