30. Januar 2025 / Stadt Rietberg

Grundsteuerbescheid kommt im Februar

Berechnung erstmals auf neuer Gesetzesgrundlage Rietberg. Aktuell erhalten viele Grundstückseigentümer ihren neuen...

Veröffentlicht am 30. Januar 2025 um 10:33 Uhr von Stadt Rietberg

Berechnung erstmals auf neuer Gesetzesgrundlage

Rietberg. Aktuell erhalten viele Grundstückseigentümer ihren neuen Grundsteuerbescheid, in dem die Grundsteuern zum ersten Mal auf Basis einer neuen gesetzlichen Regelung errechnet wurden. In Rietberg werden die Bescheide in der Woche ab dem 10. Februar verschickt.

Dem neuen Grundsteuerbescheid zugrunde liegt der so genannte Grundsteuermessbetrag. Diesen haben die Finanzämter errechnet auf der Grundlage der Daten, die ihnen zuvor von den Grundstückseigentümern übermittelt worden waren. Der Messbetrag wurde allen Grundstückseigentümern in einem Bescheid bereits mitgeteilt. Falls es hier Unstimmigkeiten gibt, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Der Grundsteuermessbetrag wird nun mit dem in Rietberg geltenden Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der Hebesatz wurde vom Rat der Stadt Rietberg am 19. Dezember 2024 beschlossen und liegt bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei 294 Prozentpunkten, bei der Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) bei 596 Prozentpunkten. Diese Hebesätze entsprechen den vom Finanzministerium errechneten so genannten aufkommensneutralen Hebesätzen. Heißt: Die Stadt Rietberg wird ihr Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 stabil halten, kann also mit Grundsteuern in ähnlicher Höhe planen wie im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort. Davon können zum Beispiel Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert werden. Jeder Euro wird direkt in Rietberg ausgegeben.

Einfluss auf die Änderungen bei der Grundsteuer hat die Stadt Rietberg nicht. Der Reform liegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zugrunde, das die bisherige Bemessungsgrundlage als nicht ausreichend gerecht eingestuft hatte. Vielmehr soll für Grundstücke ähnlicher Lage und vergleichbarer Größe auch die gleiche Grundsteuer bezahlt werden. Dies bedeutet, dass einige Grundstückseigentümer mehr, andere weniger bezahlen müssen. Die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um die Grundsteuerreform sind auch hier zu finden.

Quelle: Stadt Rietberg - hier Original öffnen (www.rietberg.de)
Bildnachweis/Bildinformationen: Foto: www.freepik.com

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