Bielefeld/Kreis Gütersloh. Schnee und Eis verwandeln Gehwege in Bielefeld im Winter schnell in echte Rutschfallen. Für Anwohner kann das teuer werden: Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen - und haftet im Ernstfall sogar für Unfälle. Doch wer ist eigentlich verantwortlich, wie gründlich muss geräumt werden und was darf man streuen?
Wer muss in Bielefeld und im Kreis Gütersloh Schnee räumen?
Grundsätzlich gilt: Eigentümerinnen und Eigentümer sind für das Räumen und Streuen der Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. In vielen Mietverhältnissen wird diese Pflicht jedoch auf die Mieter übertragen. Ein Blick in den Mietvertrag ist daher besonders wichtig.
Die Räumpflicht beginnt in der Regel:
- werktags ab ca. 7 Uhr
- sonn- und feiertags etwas später
- Sie gilt bis in die Abendstunden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bielefeld.
Wie gründlich muss geräumt werden?
Gehwege müssen so freigemacht sein, dass Fußgänger sicher passieren können - auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl. Besonders sorgfältig geräumt werden muss an:
- Hauseingängen
- Haltestellen
- Kreuzungen und Übergängen
- Schnee, Eis und Glätte dürfen hier kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Ist Streusalz in Bielefeld und im Kreis Gütersloh erlaubt?
In den meisten Fällen nein. Zum Schutz von Umwelt, Pflanzen und Grundwasser ist Streusalz verboten. Erlaubt sind stattdessen:
- Sand
- Splitt
- Granulat
- Ausnahmen gelten nur bei extremen Witterungsverhältnissen, etwa auf Treppen oder starken Steigungen.
Wer haftet bei einem Unfall?
Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Gehweg aus, kann das ernste Folgen haben. Wer seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist, haftet unter Umständen für Schäden und Behandlungskosten. Versicherungen prüfen genau, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde – fehlender Winterdienst kann teuer werden.
Fazit: Früh räumen schützt vor Ärger
Wer rechtzeitig Schnee räumt und korrekt streut, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen. Gerade bei angekündigtem Schneefall lohnt sich ein Blick in Mietvertrag und städtische Vorgaben - und der Griff zur Schneeschaufel lieber etwas früher als zu spät.





