3. August 2018 / Allgemeines

Alkoholisiert auf dem Rad unterwegs?

Keine gute Idee!

Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Bei der Polizei im Kreis Gütersloh häufen sich in den letzten Wochen Alleinunfälle von Radfahrer, die dabei teilweise schwer verletzt wurden.

Die Polizei, die dann zur Unfallaufnahme hinzugezogen wird, stellt dann in vielen Fällen fest, dass diese Radfahrer zum Teil erheblich unter dem Einfluss von Alkohol standen.

Hartnäckig halten sich in der Bevölkerung Gerüchte, dass man auf dem Fahrrad ruhig "etwas mehr trinken kann", es würde "dann ja mit dem Führerschein nichts passieren".

Das ist allerdings falsch!

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen auch Radfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird.

Für Radfahrer liegt diese Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille - ab diesem Bereich müssen sie mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen - alleine, wenn sie in diesem Zustand im Straßenverkehr unterwegs sind. Weiterhin drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

Kommt es jedoch zu einem Unfall oder werden während der Fahrt so genannte Ausfallerscheinung festgestellt, macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar! Auch hier droht der Entzug des Führerscheins!

Als Ausfallerscheinungen werden beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder Ordnungswidrigkeiten, wie das Fahren über eine Rotlicht zeigende Ampel, ein Stoppschild o.ä, gewertet.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen auch Radfahrer davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können.

Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.

Von den strafrechtlichen Konsequenzen abgesehen, ist die Verletzungsgefahr für die Radfahrer natürlich auch erheblich.

Bei einem unkontrollierten, alkoholisierten Sturz drohen schwerste Kopfverletzungen!

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol im Blut am Straßenverkehr teilzunehmen - weder als Autofahrer, noch als Radfahrer.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur lauten: Entweder - Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei!

Bleiben Sie auch als Radfahrer auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen.

Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.

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