Die Bundesregierung durfte von Touristen eine Kostenbeteiligung für ihre Charter-Rückflüge am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies zwei Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. Die Rückholung der Deutschen sei als Hilfeleistung erforderlich gewesen. Die von den zurückgeholten Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch in der Höhe rechtens gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde zugelassen. Ab Mitte März 2020 brachte die Bundesregierung etwa 67.000 Menschen mit rund 270 Charterflügen zurück nach Deutschland. Das kostete rund 95 Millionen Euro. Die Reisenden unterschrieben, dass sie sich an den Kosten beteiligen. Für Flüge von den Kanaren und Nordafrika mussten sie später 200 Euro zahlen, aus dem südlichen Afrika und der Karibik kostete es 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro und aus Neuseeland und Australien 1000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Charterflüge waren pro Person zum Teil mehr als dreimal so hoch. Etwa 140 Touristen wollten die Zahlungsbescheide nicht akzeptieren und klagten. Das Urteil von Freitag gilt auch für sie.
Bildnachweis: © Sebastian Gollnow/dpa
Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Gericht: Kostenbeteiligung an Rückholflügen war korrekt
Müssen Reisende, die die Bundesregierung zu Beginn der Corona-Pandemie weltweit zurückholte, sich an den Flugkosten beteiligen? Das Verwaltungsgericht Berlin fällte nun ein Urteil.
Meistgelesene Artikel
Eine Aktion des Fördervereins der Kindergärten St. Jakobus und St. Magdalena
- 12. April 2024
Starte Deine Karriere bei der Sternpark-Gruppe!
Dein Mercedes-Benz und smart Servicepartner aus Rheda-Wiedenbrück
- 18. April 2024
Rathaus am Montagnachmittag geschlossen
Freie Sprechstunde im Bürgerbüro entfällt Rietberg. Am Montagnachmittag, 22. April, haben alle Abteilungen der...
Neueste Artikel
Verkehr Verkehrskontrollen in Rheda-Wiedenbrück und Rietberg Polizeikräfte der Wache Rheda-Wiedenbrück führten am...
- 4. Mai 2024
Vier Kinder fallen durch Sporthallendach
Sieben Meter waren die Kinder in die Tiefe gestürzt. Alle vier Kinder mussten mit Rettungshubschraubern ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei geht von einem Unglück aus.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 4. Mai 2024
Vier Kinder fallen durch Sporthallendach
Sieben Meter waren die Kinder in die Tiefe gestürzt. Alle vier Kinder mussten mit Rettungshubschraubern ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei geht von einem Unglück aus.
- 4. Mai 2024
Tote im Kofferraum in Tiefgarage entdeckt
Die Polizei wird wegen eines eingeschlagenen Autofensters in eine Tiefgarage gerufen. Im Kofferraum des Wagens finden die Beamten eine Leiche. Ermittelt wird in alle Richtungen.