Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer hilf- und wehrlosen Frau vor einer Freiburger Diskothek ist nun das Urteil gegen alle elf Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung vom Freitag die Revision von fünf der Männer (Az.: 1 StR 81/21). Schon im März waren weitere fünf Verurteilungen rechtskräftig geworden, nachdem drei Angeklagte ihre Revision zurückgenommen und zwei das Urteil akzeptiert hatten. Auch der Haupttäter zog seine Revision inzwischen zurück. Die Männer waren im Juli 2020 vom Landgericht Freiburg zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die junge Frau war Mitte 2018 in einem Gebüsch vergewaltigt worden. Außerdem waren weitere sexuelle Straftaten an ihr begangen worden. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Täter von ihrem Opfer abließen. Die Frau hatte Ecstasy und Alkohol konsumiert und konnte sich nicht wehren. Das Strafmaß des Freiburger Landgerichts gegen die Männer, zumeist Flüchtlinge, reichte von Jugendstrafe bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe für den Haupttäter. Von ihm war das Opfer zuerst in ein Gebüsch gelockt und vergewaltigt worden. Danach kamen die anderen Männer hinzu. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
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Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Urteil rechtskräftig
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Elf Männer hatten eine junge Frau vergewaltigt. Nun ist das Urteil gegen alle elf rechtskräftig.
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