In einem Prozess um Lärmbelästigung durch eine geplante Kindertagesstätte in München suchen die Vermieter des Geländes und die Nachbarn nun mithilfe eines Streitschlichters nach Lösungen. «Die Sache wurde an einen Güterichter verwiesen», sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) München am Dienstag. «Diese Richter betreuen das Verfahren nicht, sondern versuchen wie bei einer privaten Mediation, die Interessen der Parteien zu ermitteln und mit den Parteien zu besprechen, wie man das Ganze gütlich beilegen könnte.» Bei dem Streit geht es um ein Grundstück im Münchner Stadtteil Nymphenburg, dass die Hausverwaltungsgesellschaft für 25 Jahre an einen privaten Anbieter von Kindertagesstätten vermieten will. Vier Anwohner von zwei Nachbargrundstücken jedoch versuchen, dies zu verhindern - zunächst mit einer Klage gegen die Baugenehmigung. Der aktuelle Prozess vor dem OLG beruht auf dem Zivilrecht und greift eine besondere Konstellation auf: Auf dem für die Kindertagesstätte vorgesehen Grundstück liegt nämlich eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die den Nachbarn gewisse Rechte einräumt; dieses Instrument wird häufig beispielsweise mit Blick auf Leitungsrohre oder notwendige Zufahrten genutzt. Im Münchner Fall lautet der Eintrag, dass auf dem Grundstück «weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb» errichtet werden darf. Ist eine Kita mit dem typischen Kinderlachen und -weinen ein «lärmerregender oder belästigender Betrieb»? Um endgültig Klarheit zu schaffen, ob dieser Passus der geplanten Kita entgegensteht, hatte die Hausverwaltungsgesellschaft Feststellungsklage erhoben. Daraufhin hatte das Landgericht München I - wie bei Klagen gegen den Lärm von Kindertagesstätten üblich - festgestellt, dass die Geräusche von spielenden Kindern zu tolerieren sind. Gegen dieses Urteil zogen die Anwohner jedoch in die nächste Instanz, weshalb nun am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wurde. Einigen sich die Parteien demnächst vor dem Güterichter - ein Zeitlimit gibt es dafür nicht -, ist der Vergleich genauso bindend, als wenn sie ihn vor Gericht geschlossen hätten. Gibt es keine Einigung, landet der Streit wieder beim bisher zuständigen Senat am Oberlandesgericht, der dann ein Urteil sprechen wird. Vier Anwohner klagen gegen die Baugenehmigung
Der Vergleich beim Güterichter wäre bindend
Bildnachweis: © Uwe Anspach/dpa/Symbolbild
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Güterichter soll Streit um Kitabau schlichten
«Wir haben nichts gegen Kinder - solange sie nicht in unserer Nachbarschaft spielen» - so lautet die Haltung vieler Anwohner, die gegen Kitas klagen. Meist verlieren sie. Auch im neuesten Fall?
Meistgelesene Artikel
Als Koordinator Neubauprojekte & Gewährleistung und technischer Projektleiter
- 30. März 2024
DLRG-Bezirksmeisterschaften 2024: Ortsgruppen aus dem Kreis Gütersloh bewiesen ihr Können
Rettungssportler aus Gütersloh und Verl holten die meisten Titel
Eine Aktion des Fördervereins der Kindergärten St. Jakobus und St. Magdalena
Neueste Artikel
- 29. April 2024
Weiter keine Spur vom kleinen Arian
Der sechsjährige Arian aus Bremervörde bleibt weiter verschwunden. Auch der bisher größte Einsatz brachte keine neue Spur. Nun geht die Suche weiter.
- 29. April 2024
Tote und schwere Schäden nach Tornados in den USA
Gleich mehrere Dutzend Tornados sorgen in Teilen der USA für Verwüstung. In Oklahoma sterben mehrere Menschen. Dort und in anderen Bundesstaaten sind viele Häuser nach den Stürmen unbewohnbar.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 29. April 2024
Weiter keine Spur vom kleinen Arian
Der sechsjährige Arian aus Bremervörde bleibt weiter verschwunden. Auch der bisher größte Einsatz brachte keine neue Spur. Nun geht die Suche weiter.
- 29. April 2024
Tote und schwere Schäden nach Tornados in den USA
Gleich mehrere Dutzend Tornados sorgen in Teilen der USA für Verwüstung. In Oklahoma sterben mehrere Menschen. Dort und in anderen Bundesstaaten sind viele Häuser nach den Stürmen unbewohnbar.