30. Dezember 2021 / Aus aller Welt

Münchner Corona-Demonstranten drohen hohe Bußgelder

Trotz Versammlungsverbot demonstrieren Tausende Menschen in München gegen die Corona-Politik. Die Polizei schreitet ein, die Behörden kündigen Bußgelder an.

von dpa

Die Demonstranten, die am Mittwochabend aus Protest gegen die Corona-Politik durch München zogen und sich dabei über ein Verbot der Stadt hinwegsetzten, müssen in Kürze mit Bußgeldbescheiden des Kreisverwaltungsrats (KVR) rechnen.

Die Anzeigen würden bei der Polizei fertiggestellt und nach Anhörung der Betroffenen schnellstmöglich an die Bußgeldstelle im KVR abgegeben, teilte ein KVR-Sprecher am Donnerstag mit. «Dort werden sie vorgezogen und umgehend abgearbeitet.» Dazu würden die Sachverhalte geprüft, die Betroffenen könnten sich erneut äußern. Am Ende werde die jeweilige Bußgeldhöhe festgelegt - möglich sind bis zu 3000 Euro.

Eine ursprünglich für Mittwochabend angekündigte Demonstration mit bis zu 5000 Teilnehmern hatten die Veranstalter kurz zuvor abgesagt - weil sie mit den gerichtlich bestätigten Auflagen nicht einverstanden waren. Stattdessen zogen laut Polizei mehrere tausend Menschen durch die Innenstadt, teils in Gruppen von mehr als 100 Personen. Die Polizei stoppte die Demonstranten und stellte die Personalien fest.

Nach Polizeiangaben wurden rund 700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstellt. Etwa 1300 Menschen erhielten Platzverweise, in rund 220 Fällen habe die Polizei «drücken und schieben» müssen. In ungefähr zehn Situationen nutzten Beamte demnach einen Schlagstock. Etwa 20 Personen erhielten eine Strafanzeige etwa wegen Widerstands gegen die Polizei. Ein 53-Jähriger sei angezeigt worden, weil er verbotenerweise eine kleine «Hieb- und Stichwaffe» mitgeführt habe, sagte ein Sprecher. Damit habe er gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen.

Die Stadt München hatte unangemeldete Proteste im Stadtgebiet vorab generell untersagt - und Geldstrafen von bis zu 3000 Euro angedroht.

Am Donnerstag teilte die Stadt nun mit, dass auch am 1., 3. und 5. Januar «im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos» im Zusammenhang mit Corona-Protesten verboten sind, wenn diese nicht vorher angemeldet werden. «Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden», teilte die Stadt mit. Gegen jeden Teilnehmer könne ein Bußgeld bis zu 3000 Euro verhängt werden.


Bildnachweis: © Lennart Preiss/dpa
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