8. November 2021 / Aus aller Welt

Stiko weiter für Priorisierung beim «Boostern»

Die Stiko will ihre Empfehlungen für Auffrischungsimpfungen an die aktuelle Lage anpassen. Für Booster soll es weiter eine Priorisierung geben, die Empfehlung aber auch auf Jüngere erweitert werden.

von dpa

Die Ständige Impfkommission (Stiko) bereitet derzeit eine Aktualisierung ihrer Empfehlungen auch mit Blick auf Corona-Auffrischungsimpfungen vor.

Eine Anpassung unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der aktuellen Corona-Lage solle «zeitnah» erfolgen, schreibt die Stiko in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme.

Bislang empfiehlt das Gremium eine sogenannte Booster-Impfung unter anderem Menschen mit Immunschwäche, Menschen ab 70 Jahren, Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegepersonal. Es sei aus immunologischen und infektionsepidemiologischen Gründen sinnvoll, darüber hinaus mittelfristig auch allen anderen eine Auffrischimpfung anzubieten, hieß es nun in der Stellungnahme. Dabei solle «soweit wie möglich nach absteigendem Lebensalter vorgegangen werden».

In den vergangenen Tagen hatte es eine Diskussion darüber gegeben, welche Bevölkerungsgruppen nun zum «Boostern» gehen sollten. Am Freitag hatten sich Bund und Länder verständigt, Auffrischungsimpfungen für alle ermöglichen zu wollen. Sie sind frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung vorgesehen. Die Stiko spricht von «aktuellen uneinheitlichen öffentlichen Aussagen zu den Zielgruppen für Auffrischimpfungen, die zur Verunsicherung in der Ärzteschaft und Bevölkerung geführt haben».

Auch wenn Auffrischimpfungen bei Jüngeren, nach Erreichen hoher Impfquoten, zur spürbaren Reduktion der Virusausbreitung in der Bevölkerung beitragen können, dürfe dies nicht zu einer Verzögerung bei den Menschen ab 70-Jahren sowie bei immungeschwächten Menschen führen, schreibt die Stiko. Durchbruchsinfektionen führten bei alten Menschen häufiger als bei Jüngeren zu schweren Erkrankungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig machten.


Bildnachweis: © Markus Scholz/dpa
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