19. Februar 2020 / Polizeimeldung

Jugendschutzkontrollen an Karneval

Was gibt es zu beachten?

Kreis Gütersloh (FK) - Rund um die Karnevalstage wird es durch die Polizei Gütersloh nicht nur verstärkte Alkoholkontrollen etc. geben. Auch Jugendschutzkontrollen werden, wie in den vergangenen Jahren, stattfinden. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter der Städte werden die Beamtinnen und Beamten der Polizei gezielt Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegen treten.

Immer wieder kommt es aufgrund der enthemmenden Wirkung der alkoholhaltigen Getränke zu Sachbeschädigungen und Schlägereien. Dazu kommt die physisch schädigende Wirkung des Alkohols. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass unzählige Jugendliche hochprozentigen Alkohol, meist in Mischgetränken, zu diesen Veranstaltungen mitnehmen. Die Altersgrenzen werden dabei in den meisten Fällen bewusst ignoriert.

Die Aktivitäten rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Die Kinder und Jugendlichen werden auch angesprochen und kontrolliert, bevor sie betrunken sind, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern.

Die Polizei Gütersloh weist darauf hin, dass Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Das Jugendschutzgesetzt sieht Bußgelder bis in Höhe von 50.000 Euro vor. Den Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Die Karnevalvereine unterstützen diese Aktion und rufen alle Mitglieder und erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem, vorbildhaften Verhalten auf. Haben sie weitere Fragen? Unsere Kolleginnen und Kollegen, auch vom Kommissariat für Prävention und Opferschutz, sind an den Karnevalstagen rund um die Uhr für sie im Einsatz. Sprechen sie uns an.

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