20. Oktober 2019 / Ratgeber

Aktion Radschlag Gegenseitige Rücksichtnahme

Eine Bitte der Polizei...

Kreis Gütersloh (FK) - Es ist Freitagmorgen. 07.00 Uhr. Der Berufsverkehr ist in vollem Gange. Der ein oder andere Verkehrsteilnehmer ist noch müde, andere sind wiederum gedanklich schon bei der ersten E-Mail im Büro...

Auf einer großen Kreuzung spielt sich unterdessen folgende Situation ab:

Ein Lkw-Fahrer will mit einem 40t-Lastzug (Lkw und Anhänger) an einer großen Kreuzung nach rechts abbiegen. Vorsichtig tastet sich der Fahrer in den Kreuzungsbereich hinein. Um den Abbiegevorgang umzusetzen, muss er mit dem Lastzug etwas ausholen, die Zugmaschine dreht sich um fast 90 Grad ein.

Ein Radfahrer nähert sich dem Kreuzungsbereich. Er fährt geradeaus, um in dieselbe Richtung wie der Lkw-Fahrer weiterzufahren.

Glücklicherweise ist alles gut gegangen. Der Lkw-Fahrer hat den Fahrradfahrer bemerkt und ihn passieren lassen. An diesem Morgen kamen alle unbeschadet davon. Der Lkw-Fahrer hat den Fahrradfahrer rechtzeitig gesehen und gebremst. Wenn dies anders gelaufen wäre, wäre die Fahrt für den jungen Mann nicht im Ausbildungsbetrieb oder in der Schule geendet, sondern im Krankenhaus oder beim Bestatter.

Diese Situation steht beispielhaft für unzählige schwierige Verkehrssituationen. Situationen, die zwar verkehrsrechtlich geregelt sind, dennoch von jedem Einzelnen bewusst wahrgenommen werden müssen.

Unser Appell: Beharren Sie nicht ohne "Wenn" und "Aber" auf Ihr Recht! Bedenken Sie, wie schwerwiegend Unfallfolgen sein können und nehmen sie gegenseitig Rücksicht aufeinander. Dabei geht es uns insbesondere darum, das Miteinander im Straßenverkehr zu stärken und so schwerwiegende Unfallfolgen zu vermeiden.

Das sagt schon der § 1 der Straßenverkehrsordnung: 1. "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." 2. Etwas locker und zusammenfassend formuliert: "Jeder muss sich so verhalten, dass nix passiert!"

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