16. Juni 2019 / Ratgeber

Gültigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumenten überprüfen

Ausländerbehörde mit Tipps zur Urlaubszeit

Gütersloh. „Sind meine Reisepapiere oder Aufenthaltstitel eigentlich noch lange genug gültig?“ Diese Frage stellen sich leider viele ausländische Einwohner des Kreises zu spät oder gar nicht. Daher rät die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh dringend, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung oder der Reise ins Ausland, die Dokumente zu prüfen. 

Alles schon vorgekommen: Hotel und Flug sind gebucht und dann das: Der Reisepass oder der Aufenthaltstitel sind nicht mehr gültig oder verlieren ihre Gültigkeit während des Auslandsaufenthalts. Für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die dann häufig kontaktiert werden, ist dies nichts Neues. Dennoch ist dies vermeidbar, wenn man sich frühzeitig um die gültigen Reiseunterlagen kümmert. Auch wenn die Mitarbeiter bemüht sind zu helfen, so geht dies leider nicht in allen Fällen. Ist zum Beispiel der Heimatpass abgelaufen, so kann die Ausländerbehörde nicht einfach ein Ersatzdokument ausstellen. Hier liegt die Passhoheit bei dem Staat, dessen Staatsangehöriger man ist. Der richtige Ansprechpartner wäre in diesem Fall die Botschaft des Heimatlandes.

Zudem ist zu bedenken, dass bei einem abgelaufenen Aufenthaltstitel die Herstellungsdauer von Ersatzpapieren in der Urlaubszeit aufgrund der höheren Nachfrage länger dauern kann. Die elektronischen Aufenthaltstitel werden bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Ausländerbehörde hat keinen Einfluss auf den Produktionsprozess und kann diesen nicht beschleunigen.

Wer Fragen zu dem Thema oder ein konkretes Problem hat, sollte sich zunächst telefonisch mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können einschätzen, ob und wie im Einzelfall geholfen werden kann und vergeben gleichzeitig einen Termin.

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Service-Point unter Telefon 05241/85-2237 oder am Nachmittag (außer donnerstags) unter ihrer direkten Durchwahl erreichbar. Anfragen auch gerne per E-Mail an auslaenderbehoerde@gt-net.de melden. Die Ansprechpartner und weitere Informationen finden sich im Serviceportal des Kreises Gütersloh unter service.kreis-guetersloh.de unter dem Stichwort ‚Aufenthaltserlaubnis‘ – ein entsprechender Link auf das Portal findet sich auf der Startseite des Internetauftritts des Kreises Gütersloh.

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