24. Mai 2020 / Ratgeber

StVO Novelle: Zu schnell unterwegs? Fahrverbot droht nun früher

Ab 21 km/h zu schnell, muss man mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen

Kreis Gütersloh (MS) - Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den Hauptunfallursachen und kann zu schwersten Unfallfolgen führen. Dies hält den einen oder anderen Fahrzeugführer aber leider nicht davon ab, zu schnell zu fahren. Bei Geschwindigkeitskontrollen am Mittwoch (13.05.), wurden allein auf dem Brockweg in Gütersloh 165 Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Zeitraum von fünf Stunden gemessen. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28.04. in Kraft getreten ist, sollte die Hemmschwelle für Raser aber höher sein. Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Fahrverbot verhängt.

Innerorts muss man nun bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Dazu kommt ein Bußgeld von 80 EUR sowie ein Punkt in Flensburg. Außerorts liegt die Grenze bei 26 km/h. Die Bußgelder erhöhen sich mit steigender Geschwindigkeit. Fährt man z.B. außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 31 km/h zu schnell, ist allein ein Bußgeld von 120 EUR fällig, die Verwaltungsgebühren noch nicht mit eingerechnet.

Gerade außerorts kommt es eher zu Alleinunfällen bei denen der Fahrer in Folge von zu hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkommt.

Halten Sie sich der Sicherheit zu Liebe an die vorgegebenen Geschwindigkeiten. Passen Sie Ihr Tempo außerdem den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften Ihres Fahrzeuges und dessen Ladung an.

Die Polizei Gütersloh wird weiterhin regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchführen und Verstöße gegen die StVO konsequent ahnden. Das Ziel ist es, das Geschwindigkeitsniveau im Kreis Gütersloh nachhaltig zu senken, um Unfällen vorzubeugen. 

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