14. Dezember 2018 / Allgemeines

Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zieht positive Bilanz

Zahl der erteilten Aufenthaltstitel steigt

Gütersloh. Bis zum Ende dieses Jahres wird der Kreis Gütersloh eine Vielzahl an Aufenthaltstiteln erteilt haben. Zum Stichtag am 31. Oktober lebten im Kreis Gütersloh (ohne die Stadt Gütersloh) 33.789 ausländische Einwohner. Davon sind 15.257 Personen auf einen Aufenthaltstitel angewiesen, um sich im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen. Während Staatsangehörige der Europäischen Union Freizügigkeit genießen, müssen sogenannte Drittstaatsangehörige wie zum Beispiel Russen, Ghanaer oder Chinesen über einen solchen Nachweis verfügen.

In diesem Jahr wurden bis jetzt bereits 3.604 Aufenthaltstitel erteilt. Im Jahr 2017 waren dies im gesamten Jahr 3.445. Erfasst sind dabei alle Fälle, in denen die Ausländerbehörde bestehende Aufenthaltstitel verlängert, erneuert oder neue erteilt hat.

Der betroffene Personenkreis sowie die Erteilungsgründe sind dabei sehr weit gefächert. Neben anerkannten Flüchtlingen gehören dazu Personen, die zur Aufnahme einer Beschäftigung einreisen oder als Angehörige im Rahmen des Familiennachzugs nachziehen. Erfasst sind zudem Fälle, in denen eine Niederlassungserlaubnis in einen neuen Pass übertragen wird. Bei Neuerteilungen von Aufenthaltstiteln wird die oder der Antragsstellende in der Regel durch die Ausländerbehörde auch zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder auch verpflichtet, um den Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.

Um rechtmäßig in das Bundesgebiet einreisen zu dürfen, ist grundsätzlich das Einholen eines Visums bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgeschrieben. Die Ausländerbehörde wird von den Auslandsvertretungen vor Erteilung eines Visums im Wege des Zustimmungsverfahrens beteiligt. Dies ist in diesem Jahr bereits in 506 Fällen geschehen.

Auch im Bereich der Beschäftigungserlaubnisse für Asylbewerber und geduldete Ausländer hat die Ausländerbehörde in diesem Jahr bisher etwa 770 Anträge bearbeitet. Lediglich in 82 Fällen musste die Beschäftigungsaufnahme aus unterschiedlichen Gründen versagt werden.

 

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