Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 beschlossen, die 99. FNP-Änderung unter Berücksichtigung des Behandlungsergebnisses zur erneuten Offenlegung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut offen zu legen. Die Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem Amtsblatt Rietberg, welches am 15.02.2019 herausgegeben wurde, hervor. Insofern wird hierauf besonders verwiesen.
Die Stadt Rietberg verfolgt mit der 99. FNP-Änderung das Ziel, den Erweiterungsabsichten der Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG Rechnung zu tragen und am vorgesehenen Standort einen neuen ALDI-Verbrauchermarkt zu errichten. Für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 293 „Verbrauchermarkt Westerwieher Straße“ ist daher die Neudarstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg erforderlich.
Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung liegen in der Zeit vom 05.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen mit den zuständigen Bediensteten in der Abteilung 60 – Stadtentwicklung – der Stadt Rietberg, Rathausstraße 36 zu erörtern.
Quelle: Stadt Rietberg