18. September 2021 / Baustellen und Sperrungen

Kanalsanierung ohne zu baggern

1300 Meter Reparaturarbeiten in geschlossener Bauweise

In den kommenden Wochen stehen in Neuenkirchen, Rietberg und Westerwiehe einige Kanalsanierungen an. Die Schäden an Schmutz- und Regenwasserkanal können glücklicherweise in geschlossener Bauweise saniert werden, also ohne Aufgrabung. Dennoch lassen sich Verkehrsbehinderungen nicht vollständig vermeiden. Sanierungsfahrzeuge verschiedener Firmen müssen über mehrere Monate immer wieder einmal an den Schächten stehen. Die Stadtverwaltung Rietberg bittet um Verständnis.

In Neuenkirchen wird im Bereich Diekamp, Lange Straße und Gütersloher Straße gearbeitet. In Rietberg am Azaleenweg, Asternweg, Bahnhofstraße, Dasshorststraße, Fliederweg, Gladiolenweg, Krokusweg, In den Emswiesen, Rinnerforth und Seppelerstraße. In Westerwiehe ist Im Thüle mit Behinderungen zu rechnen. Voraussichtlich ab Montag, 20. September, beginnen an vereinzelten Stellen Fräsarbeiten.

Mittels einer TV-Befahrung sind die Kanäle bereits näher untersucht worden. Eine Fachfirma hat dazu eine spezielle Kamera auf einen kleinen Wagen montiert, der nach vorangegangener Kanalreinigung in den Kanalschacht eingesetzt wurde. Die Kamera durchfuhr dann den Kanal und übermittelte Daten, Bilder und Videos an das über den Kanälen fahrende Inspektionsfahrzeug der Firma.

In den kommenden Wochen folgt das sogenannte Schlauchlining. Dies ist ein gängiges Verfahren zur Sanierung von Entwässerungskanälen – und zwar ohne zu graben. Hierbei wird ein mit Kunstharz getränkter Kunststoffschlauch in den Kanal eingezogen oder eingestülpt, der anschließend aushärtet.

Insgesamt müssen etwa 1,3 Kilometer Schmutz- und Regenwasserhauptkanal repariert und renoviert werden, inklusive Anbindung der Hausanschlussleitungen. Die Arbeiten sind mit Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro veranschlagt und dauern mit mehreren Unterbrechungen bis zum Ende des Jahres. Auf die Anlieger kommen durch die Maßnahme keine Kosten zu.

Die städtische Abteilung für Tiefbau und Stadtentwässerung weist außerdem darauf hin, dass sich Grundstückseigentümer durch Rückstausicherungen gegen eventuelle Schäden schützen müssen und diese Rückstauverschlüsse regelmäßig warten. Denn bereits im normalen Betrieb einer Kanalisation kann es zulässigerweise dazu kommen, dass das Abwasser im Kanal unter Rückstau bis zur Höhe der Straßenoberkante abfließt.  

Da während der Sanierungsarbeiten der Abfluss im Kanal zeitweise eventuell behindert wird, kann es in diesem Zusammenhang häufiger oder auch in anderen Bereichen als im Normalbetrieb zu einem Abfluss unter Rückstau kommen. Daher wird empfohlen, die ordnungsgemäße Funktion der Rückstausicherung zu überprüfen, um Rückstauschäden in den Kellern zu vermeiden.

Quelle und Foto: Stadt Rietberg

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