29. Juli 2021 / Allgemeines

5.000 Euro Landesförderung für Vereine bei Belastungen durch die Corona-Pandemie

Förderantrag kann über das Online-Portal gestellt werden

CDU-Landtagsabgeordnete Raphael Tigges und André Kuper

Viele Veranstaltungen konnten im vergangenen Jahr aufgrund der notwendigen Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden. Weil Einnahmen wegbrachen, Mitglieder austraten und dadurch wichtige Einnahmen fehlten, stehen die ausrichtenden Sport-, Heimat-, Musik- und Brauchtumsvereine nun vor finanziellen Problemen. Um den Veranstaltern wieder Planungssicherheit und Motivation zu geben, kurbelt die von CDU und FDP getragene NRW-Koalition mit dem nun beschlossenen Förderprogramm „Neustart miteinander“ das ehrenamtliche Engagement an.

Die gute Nachricht überbringen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper und Raphael Tigges in den Kreis Gütersloh: „Eingetragene Vereine können eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000 Euro erhalten, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung wie ein Nachbarschaftsfest, eine Dorfkirmes, eine Karnevalssitzung oder ein Sportfest auszurichten.“ Gemeinsam ermutigen die heimischen Landespolitiker Vereine aus dem Kreis Gütersloh, entsprechende Förderanträge bis zum 30. November 2021 über das geschaltete Online-Portal zu stellen.

„Nach dieser schwierigen Zeit stehen wir weiter an der Seite der Vereine“, erklärt André Kuper. „Förderfähig sind rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 alle Ausgaben, die in diesem Jahr bei der Durchführung einer Veranstaltung anfallen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50 Prozent der Kosten bis maximal 5.000 Euro.“

Raphael Tigges ergänzt: „Dazu gehören unter anderem die Kosten für Saalreservierungen, Miete des Mobiliars, Sicherheitsdienste, Catering oder die GEMA-Gebühren. Auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung können angesetzt werden. Wir freuen uns auf viele Veranstaltungen bei uns im Kreis Gütersloh.“

Für die Antragstellung hat das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Online-Portal unter www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login eingerichtet. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Kommune zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. 

Die Förderrichtlinie ist unter diesem Link abrufbar. 

Bildzeile: Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Raphael Tigges (l.) und André Kuper freuen sich über die Fördermittel der NRW-Koalition  für Vereine.

Quelle: landtag.nrw

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