14. Oktober 2022 / Aus aller Welt

Melanie Müller weist Nazi-Gruß-Vorwürfe erneut zurück

Die 34-Jährige weist alle Vorwürfe der Nähe zu «Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut» erneut zurück. Sie geht von einer Kampagne gegen sie aus.

Melanie Müller weist alle Vorwürfe gegen sie zurück.
von dpa

Nach dem Eklat um einen angeblichen Nazi-Gruß und nach der Durchsuchung ihres Wohnhauses hat die Ballermann-Sängerin Melanie Müller die Vorwürfe erneut zurückgewiesen.

«Ich habe den dort mir unterstellten „Hitlergruß“ nicht gezeigt», teilte die 34-Jährige auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur heute mit. «Ich weise darauf hin, dass ich mich in den vergangenen 11 Jahren weder in irgendeiner Weise auch nur annähernd rassistisch, rechtsradikal oder in anderer Weise verfassungsfeindlich geäußert habe, etwaige Gesten gezeigt oder auch nur ansatzweise derartige Meinungen geäußert oder gebilligt habe.»

Das Staatsschutz-Dezernat ermittelt

Das Staatsschutz-Dezernat der Leipziger Kriminalpolizei ermittelt gegen die Sängerin wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln. Am Donnerstag hatten Beamte Müllers Haus durchsucht.

In einem Video, das auch der Staatsanwaltschaft vorliegt, soll zu sehen sein, wie die Sängerin während eines Auftritts Mitte September in Leipzig auf der Bühne einige Male den rechten Arm in die Höhe reckt. Müller hatte schon zuvor Vorwürfe und jegliche Nähe zu «Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut» zurückgewiesen. Die Geste bedeute «Zicke zacke zicke zacke» und sei eine Aufforderung ans Publikum.

Sie sei bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, betonte die einstige Dschungelkönigin und «Promi Big Brother»-Gewinnerin. Es sei selbstverständlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, derartigen Vorwürfen nachzugehen. Sie gehe aber von einer Kampagne gegen sie aus, «die in erster Linie dazu dient, mich zu verunglimpfen
und mich in meiner wirtschaftlichen Existenz zu schädigen».


Bildnachweis: © Felix Hörhager/dpa
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