19. Juli 2021 / Aus aller Welt

Privatem Samenspender kann Umgang mit Kind zustehen

Kann ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind haben? Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes: ja.

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass einem privaten Samenspender der Umgang mit seinem Kind zustehen kann.
von dpa

Ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, kann ein Recht auf Umgang mit seinem Kind haben.

Das gilt auch, wenn die Lebenspartnerin der Mutter das Kind inzwischen adoptiert hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitteilte.

Bei Samenspenden über eine offizielle Samenbank ist gesetzlich von vornherein ausgeschlossen, dass der Spender seine Stellung als Vater später geltend machen kann. Kommt der Spender aus dem privaten Umfeld der Mutter, ist die Sache hingegen komplizierter.

In dem nun entschiedenen Fall aus Berlin hatten sich zwei Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft ihren Kinderwunsch erfüllt. Im Jahr nach der Geburt adoptierte die Partnerin das Kind, der Samenspender war einverstanden. In den ersten fünf Jahren hatte er regelmäßig Kontakt, das Kind weiß auch, wer sein Erzeuger ist.

Erst als der Mann intensivere Kontakte wünschte, kam es zum Bruch. Er will das Kind gern alle 14 Tage abholen und allein den Nachmittag mit ihm verbringen. Beim zuständigen Amtsgericht hatte er das vergeblich beantragt, das Berliner Kammergericht wies seine Beschwerde zurück - für ein Umgangsrecht gebe es in seinem Fall keine Rechtsgrundlage.

Das sehen die obersten Familienrichterinnen und -richter des BGH anders: Nach ihrer Entscheidung ist der Samenspender wie jeder andere Mann zu behandeln, dessen Kind vom Ehemann der Mutter adoptiert ist. Das heißt, er hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Umgangsrecht, wenn er «ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat» und «der Umgang dem Kindeswohl dient». Ob dies hier der Fall ist, muss das Kammergericht nun noch einmal prüfen. Der BGH betont, dass auch das heute siebenjährige Kind nach seiner Meinung gefragt werden muss.


Bildnachweis: © Uli Deck/dpa
Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Feinschmeckertage auf dem Wochenmarkt
Wusstest du das?

Pflaumen, Äpfel, Kartoffeln und Kürbisse im Mittelpunkt

weiterlesen...
Neue Abbiegespur für den Einkaufsmarkt
Aktueller Hinweis

Bokeler Straße wird einseitig gesperrt

weiterlesen...
Am 16. September ist Welt-Aufräumtag
Wusstest du das?

Plogging in Rietberg: Bürgermeister ruft zum Müllsammeln auf

weiterlesen...

Neueste Artikel

14-Jähriger soll Kind erstochen haben: Erschütterung im Ort
Aus aller Welt

Der gewaltsame Tod eines Sechsjährigen hat ein kleines Dorf in Mecklenburg tagelang erschüttert. Nun wurde ein 14-Jähriger verhaftet. Im Dorf ist man erleichtert - aber auch ratlos, was das Motiv betrifft.

weiterlesen...
Konferenz: Feuchtgebiete retten und damit Klima schützen
Aus aller Welt

Feuchtgebiete können zum Klimaschutz beitragen - bekommen aber auch die Folgen zu spüren. In Deutschland sind nur etwa neun Prozent von ihnen in einem naturnahen Zustand. Eine Konferenz soll helfen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

14-Jähriger soll Kind erstochen haben: Erschütterung im Ort
Aus aller Welt

Der gewaltsame Tod eines Sechsjährigen hat ein kleines Dorf in Mecklenburg tagelang erschüttert. Nun wurde ein 14-Jähriger verhaftet. Im Dorf ist man erleichtert - aber auch ratlos, was das Motiv betrifft.

weiterlesen...
Konferenz: Feuchtgebiete retten und damit Klima schützen
Aus aller Welt

Feuchtgebiete können zum Klimaschutz beitragen - bekommen aber auch die Folgen zu spüren. In Deutschland sind nur etwa neun Prozent von ihnen in einem naturnahen Zustand. Eine Konferenz soll helfen.

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner