23. Februar 2021 / Polizeimeldung

19-Jähriger ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs

Verfolgungsfahrt OHNE VERLETZTE

Nachdem die Insassen eines Mercedes bereits am Sonntagmittag (21.02., 13.20 Uhr) in Rietberg-Varensell aufgefallen sind, da sie aus dem Auto heraus junge Mädchen angesprochen haben, wurde das Auto mit dem dazugehörigen Kennzeichen um gegen 17.20 Uhr durch eine Streifenwagenbesatzung an der Isselhorster Straße bemerkt. Die Beamten beabsichtigten die Insassen des Autos anzuhalten und zu kontrollieren.

Die eindeutigen Anhaltezeichen der Polizeibeamten ignorierte der Fahrer des Autos beharrlich. Der Fahrer beschleunigte, überholte trotz entgegenkommenden Gegenverkehrs und fuhr in Richtung Avenwedde davon. Zu diesem Zeitpunkt waren zahlreiche Fußgänger und Radfahrer unterwegs. Nachdem er im weiteren Verlauf über die Osnabrücker Landstraße auf die B61 in Richtung Bielefeld fuhr, fuhr er durch Bielefeld-Ummeln in Richtung Friedrichsdorf und von da auf die A33. Anschließend wechselte er auf die A2 und verließ die Autobahn in Rheda-Wiedenbrück. Während der gesamten Zeit überschritt er die Geschwindigkeitsbegrenzungen, überholte teilweise trotz unklarer Verkehrslage, überfuhr Seitenstreifen und missachtete rote Ampeln. Als ihm in Rheda-Wiedenbrück durch eine Streifenwagenbesatzung im Bereich Gaukenbrink der Weg abgeschnitten wurde, hielt der Fahrer mit seinem Pkw an.

In dem Auto saßen neben dem 19-jährigen Fahrer noch seine 18- und 19-jährigen Mitfahrer. Der Fahrer weigerte sich zunächst sein Auto zu verlassen und musste durch die Beamten aus dem Wagen geholt werden. Der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem gab er an, am Vortag Drogen konsumiert zu haben. Der Mercedes wurde durch die Polizei sichergestellt. Dem Fahrer wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Im Zuge der Ermittlungen wird auch das Verhalten der Männer gegenüber der angesprochenen Mädchen geprüft.

Da alle Gütersloher aus verschiedenen Haushalten kommen, wurden gegen alle drei Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Zudem wird gegen den Halter des Mercedes ermittelt, aufgrund des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Symbolbild: pexels.com

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